Lufthansa praktiziert 5-jährige Flug-Vorratsdatenspeicherung

Das von Lufthansa und den meisten anderen europäischen Fluglinien eingesetzte Buchungssystem Amadeus speichert Flugreisendendaten fünf Jahre lang auf Vorrat. Dies hat die Lufthansa auf Anfrage mitgeteilt (pdf).

Die EU-Kommission will darüber hinaus eine europäische Fluggastdatenbank aufbauen. Im Unterschied zum bestehenden System soll in jedem EU-Staat eine zentrale staatliche Datenbank mit direktem Zugriff der Eingriffsbehörden (Grenzbehörden, Strafverfolger, Geheimdienste) aufgebaut werden, um flächendeckende „Gefährdungsanalysen“ vornehmen zu können.

Gegenwärtig werden den Eingriffsbehörden Auskünfte über gespeicherte Fluggastdaten nur im Einzelfall bei konkretem Anlass erteilt. Maschinelle Rasterungen und flächendeckende „Gefährdungsanalysen“ sind bislang nicht zugelassen.

Obwohl die von den Behörden gewünschten Daten längst verfügbar sind, erklärt die EU-Kommission, den USA sei das klassische Rechtshilfeverfahren „zu umständlich“ gewesen. Deshalb hätten sie einen Direktzugriff auf die Daten gefordert und erhalten. Hoffen wir, dass sich dies in Europa verhindern lässt.

Die fünfjährige Fluggastdatenspeicherung im Auftrag von Lufthansa und anderen Fluglinien ist aus meiner Sicht rechtswidrig. Wer Zeit und Geld (oder eine Rechtsschutzversicherung) hat, sollte auf Löschung seiner Daten mit Ende des jeweiligen Flugs klagen. Aus meiner Sicht hat die Lufthansa nach Reiseende nur ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Tatsache, dass die gebuchte eine Flugbeförderung erfolgt ist. Damit ist der Erfüllungsanspruch des Fluggasts erloschen. Bei allen weiteren Ansprüchen (Verspätung usw.) trägt der Fluggast die Beweislast, so dass eine Datenspeicherung durch Lufthansa nicht erforderlich ist.

Source: http://www.daten-speicherung.de/index.php/lufthansa-praktiziert-5-jahrige-flug-vorratsdatenspeicherung/