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Zu
vermuten ist sie immer. Offensichtlich wurde sie oft. Sie
nachzuzeichnen gelang selten: die Steuerung so genannter
Terrorismusverfahren durch den Verfassungsschutz. Ein eklatantes
Beispiel dafür bietet nun das Ermittlungsverfahren 2 BJs
10/06-2 gegen 17 AktivistInnen der Anti-G8-Bewegung, das die
Bundesanwaltschaft (BA) im April 2006 einleitete.
So
spektakulär dieses Ermittlungsverfahren in die Öffentlichkeit
drang, so spektakulär sein vorläufiger Ausgang: Am 9. Mai
2007 waren mehrere hundert BeamtInnen des Bundeskriminalamtes (BKA),
verschiedener Landeskriminalämter und der Bereitschaftspolizei
aufgeboten, um in Berlin, Bremen und Hamburg, in Brandenburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein 40 Wohnungen, Büros und
Projekte der linken Szene zu durchsuchen.1
Sie waren auf der Suche nach vermeintlich konspirativen Strukturen
einer ominösen „militanten Kampagne zur Verhinderung des
G8-Gipfels", die unter verschiedenen Gruppennamen vor allem im Raum
Hamburg und Berlin zwölf Brandanschläge auf Autos und
Gebäude durchgeführt haben soll. Festnahmen gab es keine.
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