Bundestag ebnet Weg für Neuorganisation der Bundespolizei zum 1. März 2008

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuorganisation
der Bundespolizei abschließend beraten und beschlossen. Damit kann das
Gesetz – nach Beteiligung des Bundesrates und Verkündung durch den
Bundespräsidenten – am 1. März 2008 in Kraft treten.

Anlass für die Neuorganisation sind u.a.
die Herausforderungen durch die zunehmende terroristische Bedrohung,
die dynamische Entwicklung der Verkehrsströme und die Bekämpfung der
illegalen Migration. Auch aus der Schengen-Erweiterung ergibt sich
Anpassungsbedarf.
Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte nach der Entscheidung des Bundestages:

„Mit
dieser Entscheidung hat der Deutsche Bundestag den Weg freigemacht,
damit die Bundespolizei zukunftsfähig neu organisiert werden kann. Ich
danke allen, die dieses Ergebnis ermöglicht haben.“

Die Zuständigkeiten der Bundespolizeidirektionen orientieren sich
in Zukunft an den Bundesländern. Dies wird die gute und
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder weiter
stärken und verbessern.

Die Bundespolizei ist ab 1. März 2008 wie folgt strukturiert:

Mit dem neuen Bundespolizeipräsidium in Potsdam als
Bundesoberbehörde  wird eine Behörde geschaffen, die die Arbeit der
gesamten Bundespolizei steuert und verantwortet. Die bisherige
Mittelbehörden­struktur mit fünf Bundespolizeipräsidien wird aufgegeben.

Die bisherigen 19 Bundespolizeiämter werden regional zu neun
Bundespolizeidirektionen zusammengefasst und aufgewertet. Diese haben
ihren Sitz in Bad Bramstedt, Hannover, Sankt Augustin, Koblenz,
Stuttgart, München, Pirna, Berlin und Frankfurt /Main Flughafen.

Insgesamt 77 Bundespolizeiinspektionen (anstelle von bisher 128)
bleiben weiterhin die Träger der operativen Polizeiarbeit. Die Präsenz
in der Fläche wird zusätzlich durch Bundespolizeireviere gewährleistet.

Eine Bundesbereitschaftspolizeidirektion mit Sitz in Fuldatal
koordiniert die bereitschaftspolizeilichen Kräfte der Bundespolizei und
sorgt für eine einheitliche Auslastung. Die Bundespolizeiabteilungen
befinden sich in Bayreuth, Deggendorf, Blumberg, Hünfeld, Uelzen,
Duderstadt, Sankt Augustin, Bad Bergzabern, Bad Düben und Ratzeburg.

ØZentral wird die Aus- und
Fortbildung in der Bundespolizei die Bundespolizeiakademie in Lübeck
steuern. Der Akademie unterstehen 5 Aus- und Fortbildungszentren in
Eschwege, Neustrelitz, Oerlenbach, Swisttal und Walsrode.

Bundesminister Dr.
Wolfgang Schäuble dankte aus Anlass der abschließenden Befassung im
Deutschen Bundestag besonders den Beschäftigten in der Bundespolizei.
Wörtlich führte er aus:

„Mein besonderer Dank gilt den
Beschäftigten der Bundespolizei, die während der gesamten Zeit
vorbildlich ihre Aufgaben und Pflichten für die Innere Sicherheit
erfüllt haben. Diese Loyalität verdient Anerkennung und Respekt. Ich
bin sicher, dass mit solch engagierten und verantwortungsbewussten
Beschäftigten auch die Umsetzung gelingen wird.“

Mit der Neuorganisation wird die Bundespolizei auf allen Ebenen
gestrafft. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden von
administrativen Aufgaben entlastet. Hierdurch soll die operative Basis
um rund 1.000 Polizeivollzugskräfte gestärkt werden.

Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen wird die Neuorganisation der Bundespolizei zügig umgesetzt.

Source: http://www.bmi.bund.de