Drohne gerät in Turbulenzen

Datenschützer und Ministerium streiten über Mini-Hubschrauber

Für Minister Schünemann ist alles ordnungsgemäß. Das „fliegende Auge“ wird seit September 2008 genutzt.

von Marco Seng, Redaktion Hannover

[nwzonline.de] Ein kleiner ferngesteuerter Hubschrauber mit Kamera sorgt in Hannover
für Wirbel. Innenministerium und Datenschützer streiten sich über den
Einsatz der Überwachungsdrohne, die seit eineinhalb Jahren von der
Polizei getestet wird.

Am Freitag meldete sich der
Datenschutzbeauftragte des Landes, Joachim Wahlbrink, mit heftiger
Kritik zu Wort. Nach seiner Ansicht ist der Einsatz unzulässig, weil
weder Polizei noch Innenministerium Sinn und Zweck des 47 000 Euro
teuren Fliegers zur Prüfung vorgelegt hätten. Wahlbrink befürchtet,
dass bei den Probeeinsätzen über bewohntem Gebiet möglicherweise auch
Daten über Anwohner und Passanten gesammelt werden.

Innenminister
Uwe Schünemann (CDU) bestreitet Fehler. Alles sei ordnungsgemäß
abgelaufen, erklärte Ministeriumssprecher Klaus Engemann. „Sämtliche
Datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind eingehalten worden.“ Auch die
Zentrale Polizeidirektion in Hannover wies die Kritik zurück.

Das
Ministerium vermutet eine Kommunikationspanne bei den Datenschützern.
Laut Engemann hatte der zuständige Datenschutzbeauftragte der Zentralen
Polizeidirektion keine Einwände gegen den Einsatz der Drohne.

Das
„fliegende Auge“ wird seit September 2008 von der Polizei genutzt. Laut
Ministerium vor allem für Übungen, die Einsätze bei Banküberfällen und
Geiselnahmen simulieren. In einem Fall auch bei einem größeren
Autounfall. Ein Einsatz beim Castor-Transport sei nicht geplant,
betonte Engemann.

Die FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale
sprach sich für einen sofortigen Stopp der Drohnen-Testflüge über
Niedersachsen aus. „ Wir fordern neben der sofortigen Einstellung auch
eine Aufklärung darüber, wann und wo die Drohnen zum Einsatz gekommen
sind“, sagte Landeschef Matthias Seestern-Pauly. „Der Einsatz hätte
zudem genehmigt werden müssen, da mit den Geräten Fotos und
Videoaufnahmen gemacht werden können.“ Hier habe das niedersächsische
Innenministerium ein mal mehr den Datenschutz mit Füßen getreten“,
meinte Seestern-Pauly.

Die Drohne verfügt über vier
elektrogetriebene Rotoren. Sie kann senkrecht starten und landen und
wird mit einem Akku betrieben, der eine Flugzeit von etwa 18 Minuten
ermöglicht. Die Drohne ist mit einer Tageslicht- und mit einer
Dämmerungskamera ausgestattet. Das Gerät kann bis zu 500 Meter weit
fliegen, bei starkem Wind allerdings nicht. Die Bilder werden zu einer
Bodenstation gesendet und können dort aufgezeichnet werden.

Source: http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Niedersachsen/NWZ/Artikel/2302560/Drohne+ger%E4t+in+Turbulenzen.html