Heimatschutz: „Die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist von gestern“

[imi] Die herkömmliche Sicherheitsstruktur Deutschlands, mit der präzise
Rechtszuschreibungen und Frieden-/Kriegs-Kategorisierungen verbunden
waren, wird gegenwärtig aufgelöst und weicht dem Konzept der
"vernetzten Sicherheit". Im Folgenden wird die sich herausbildende neue
Struktur skizziert. Ausgehend vom Weißbuch der Bundeswehr werden
zunächst die strategischen Konzepte hinter der Neuordnung der Inneren
Sicherheit und deren theoretische Implikationen vorgestellt, um
anschließend die konkreten Veränderungen zu beschreiben, welche einen
zivil-militärischen Bevölkerungsschutz hervorbringen und die Trennung
zwischen Krieg und Frieden aufheben sollen."Vernetzte Sicherheit"

Die Bundesregierung postulierte in ihrem "Weißbuch" vom 25.10.2006 die
"vernetzte Sicherheit" als neues Leitkonzept der Sicherheitspolitik.[1]
Kennzeichen dieses Konzepts ist die räumliche wie funktionelle
"Entgrenzung"[2] ihrer Akteure. Sicherheitsbedrohungen für Deutschland
könnten demnach nicht nur "militärische, sondern gesellschaftliche,
ökonomische, ökologische und kulturelle"[3] Gefahren sein, die
innerhalb wie außerhalb Deutschlands aufträten und deshalb auch am Ort
ihrer Entstehung – national wie global – präventiv bekämpft werden
müssten.[4] Da nicht-militärische Bedrohungen nicht allein durch die
Bundeswehr zu bewältigen seien, sondern nur gemeinsam mit den
innerstaatlichen Sicherheitsbehörden angegangen werden könnten, agieren
diese auch in den Auslandseinsätzen zunehmend mit der Bundeswehr
zusammen als Teil der militärischen Strategie.[5] Umgekehrt soll die
Bundeswehr polizeiliche Aufgaben im Innern übernehmen, da die zivilen
Sicherheitsbehörden angesichts der neuartigen Bedrohungen überfordert
sein könnten.[6] Diese beiden synchron ablaufenden Vorgänge sind für
die Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht mehr voneinander zu trennende
Praktiken beziehungsweise Bestandteile der "vernetzten Sicherheit", wie
sie schon in ihrer Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2005
ausführte: "Die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen
zunehmend. Internationale Einsätze unter Beteiligung Deutschlands und
Heimatschutz sowie Einsatz der Bundeswehr im Innern sind deshalb zwei
Seiten ein und derselben Medaille."[7] Bei der Vorstellung des
Leitantrages für das neue CDU-Grundsatzprogramm wiederholte sie diese
Einschätzung: "Die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist
von gestern"[8]
"Vielfältige und unberechenbare Bedrohungen nichtstaatlicher Akteure
fordern das staatliche Gewaltmonopol heraus. Ob völkerrechtlicher
Angriff oder innerstaatliches Verbrechen, ob Kombattant oder
Krimineller, ob Krieg oder Frieden: Die überkommenen Begriffe verlieren
ihre Trennschärfe und damit ihre Relevanz. Der neue Terrorismus lässt
die traditionelle Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit
verschwimmen."[9] So zumindest die Meinung des Bundesinnenministers
Wolfgang Schäuble, die zu einer Beliebigkeit der Einsatzmittel, der
Adressaten und der Einsatzgrenzen auffordert.
Auf Grundlage dieser Sichtweise müsse, so die Bundesregierung im
Weißbuch, ein "umfassender Ansatz" etabliert werden, da "nur in
vernetzten sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewusstsein eines
umfassenden gesamtstaatlichen und globalen
Sicherheitsverständnisses"[10] den identifizierten Bedrohungen zu
begegnen sei. Von dieser Gefahrenanalyse ausgehend, leitete Roland
Kaestner, Oberst an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, als
Innenwirkung der "vernetzten Sicherheit" die Etablierung eines
Heimatschutzkonzeptes ab. "Es wird deutlich (…) dass damit die
Schnittstellen zwischen innerer und äußerer Sicherheit neu definiert
werden müssen. Landesverteidigung im klassischen Sinne, Verteidigung
der Grenzen und damit Sicherheit für seine Bewohner, verliert an
Bedeutung, während Landesverteidigung in direkter bzw. indirekter Weise
den Charakter von Schutz der Bevölkerung und kritischer Infrastruktur
annehmen wird. Landesverteidigung wird somit Heimatschutz. Welche
Rollen Militär, Polizei und andere Organisationen (THW,
Verfassungsschutz, Zivilverteidigung) übernehmen sollen, wird zu
bestimmen sein."[11]
Als zentrale Neuerung der deutschen Sicherheitspolitik in der
Außenwirkung postuliert das Weißbuch die globale Verfolgung und
Durchsetzung deutscher Interessen mit den Mitteln der "vernetzten
Sicherheit".[12] Es handelt sich ausweislich um politische und
wirtschaftliche Interessen, denen die "vernetzte Sicherheit" dient und
die militärisch geschützt werden sollen.[13]

Der neue Heimatschutz

Die Außen- wie die Innenwirkung der "vernetzten Sicherheit" verändert
auch in erheblichem Maße die (verfassungs-) rechtliche Kultur. Dieses
Sicherheitsverständnis steht dem grundgesetzlichen Auftrag für den
Einsatz der Streitkräfte absolut entgegen. Interessengeleitete
Machtpolitik stellt eine klare Abkehr vom reinen Verteidigungsauftrag
der Bundeswehr dar, wie er aus Artikel 87a Abs.1 S.1 des Grundgesetzes
resultiert. Dementsprechend erklärte das Bundesverwaltungsgericht im
sog. Pfaff-Urteil vom 21.06.2005 den Einsatz der Bundeswehr zu anderen
Zwecken als zur Verteidigung vor einem militärischen Angriff für
unzulässig. "Der Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung ist mithin
stets nur als Abwehr gegen einen militärischen Angriff (armed attack
nach Art. 51 UN-Charta) erlaubt, jedoch nicht zur Verfolgung,
Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer
Interessen."[14] Die Bundeswehr zur Absicherung der genannten
Interessen einzusetzen, verstößt somit eindeutig gegen die
einschlägigen Vorgaben des Grundgesetzes und gegen die Rechtsprechung
des obersten Verwaltungsgerichts.
Bislang basierte die Organisation des Bevölkerungsschutzes in
Deutschland in Friedenszeiten (herkömmlicher Begriff:
"Katastrophenschutz") auf einem mit der Kreisstruktur kongruenten
zivilen System in dem der Hauptverwaltungsbeamte (Landrat oder
Oberbürgermeister) die Verantwortung als "untere
Katastrophenschutzbehörde" trägt. Er übernimmt nach Erklärung des
Katastrophenfalles die Einsatzleitung. Zur Erfüllung seiner Aufgabe
bedient er sich der lokalen Kräfte. Der Bund stellt ggf. im Wege der
Amtshilfe seine Einheiten – Technisches Hilfswerk, Bundespolizei,
Bundeswehr – zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz im Kriegsfalle
("Zivilschutz") liegt seit der Herstellung der sog. Wehrhoheit im Jahr
1954 beim Bund. Der Bund hat 1968 eine Verklammerung mit dem
Bevölkerungsschutz im Frieden hergestellt, indem er die zivilen
Ländereinrichtungen in die Leistungen für den Zivilschutz eingebunden
hat ("Erweiterter Katastrophenschutz"). Die eigenen
Zivilschutzeinheiten wurden angesichts der weltweiten Entspannung 1995
aufgelöst.
Zusammengefasst ist die Bewältigung eines Katastrophenfalls gemäß
Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Erst im
Verteidigungsfall ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr.1 GG für den Schutz
der Zivilbevölkerung zuständig. Allerdings erweitert und ergänzt der
Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Der Bund tritt darüber
hinaus im Frieden nur ausnahmsweise auf Anforderung auf den Plan.
Ansonsten bewältigen die Kommunen, unterstützt von den Ländern,
sämtliche Gefahrenlagen allein. Hierzu hat der Bund sie mit den
entsprechenden Ressourcen auszustatten. Soweit die Theorie, nun zur
Praxis.
Das neue System des Heimatschutzes stellt nun eine kategorische
Neugestaltung der Sicherheitsstruktur, die fortan nicht
zivilbehördlich, sondern zivil-militärisch gegliedert ist, Laut eines
Beschlusses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 31.03.2004 soll er als
Teil eines "Gesamtverteidigungskonzepts"[15] verstanden werden.
Zunächst wird nun die "neue Strategie" der Zusammenlegung von Zivil-
und Katastrophenschutz zum neuen Begriff "Bevölkerungsschutz", wie sie
aus den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister- und Senatoren der
Länder (IMK) und des "Dritten Gefahrenschutzberichts" resultieren,
präsentiert. Danach wird die Neuorganisation der sog.
Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland dargestellt und ihre
Integration in den Bevölkerungsschutz aufgezeigt. Insbesondere wird
herausgearbeitet, dass der militärische Beitrag nicht als eine
Hilfeleistung im Ausnahmefall einzuordnen ist, sondern im Gegenteil
autonome Parallelstrukturen der Bundeswehr für die innere Sicherheit
aufgebaut werden und demzufolge von einer qualitativ völlig neuartigen
Sicherheitsstruktur gesprochen werden muss.

Die "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland"

Die Bundesregierung hat bereits im Sommer 2001 damit begonnen,
konzeptionelle Überlegungen zur Neuformulierung der zivilen
Sicherheitsvorsorge in Deutschland zu erarbeiten. Die Akademie für
Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) im
rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr-Ahrweiler beauftragte den
Politologen und heutigen Dozenten der AKNZ, Wolfram Geier,
"Überlegungen für eine gemeinsame Rahmenkonzeption zur
Weiterentwicklung des Zivilschutzes" zu erarbeiten. Diese Studie wurde
eine wesentliche Grundlage für die Beschlussfassung der "Neuen
Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" durch die
Bundesregierung und die IMK am 05./06.06.2002.[16]
Dieses Dokument wird als "dynamisches Rahmenkonzept" (S.19) verstanden
und befindet sich seither konzeptionell in einer ständigen
Weiterentwicklung wird inhaltlich jedoch bereits durch die
Innenministerien und anderer Behörden implementiert. Im Folgenden
werden die wichtigsten Grundlagen aufgeführt. Diese werden durch den
"Dritten Gefahrenschutzbericht" ergänzt. In der "neuen Strategie"
spiegelt sich die militärische Analyse, wie sie beispielsweise auch im
"Weißbuch" zu finden ist, wieder. Sie sei auf Grundlage dieser
sicherheitspolitischen Wahrnehmung insbesondere aus folgenden Gründen
geboten:

(1) die internationale sicherheitspolitische Lage und die daraus ableitbaren Bedrohungsannahmen für Deutschland;
(2) das neue, sich in den vergangenen Jahren deutlich steigernde außen-
und sicherheitspolitische Engagement Deutschlands, das in der
Konsequenz auch eine Neubewertung der Inneren Sicherheit mit den
Schwerpunkten Zivile Verteidigung und Zivilschutz zur Folge haben
müsse;
(3) die wachsende Verletzlichkeit von Infrastrukturen in
hochentwickelten, international vernetzten Hightech-Gesellschaften
(insbesondere der "Gefahrenschutzbericht" baut auf der These auf, dass
die hiesige Gesellschaft einem ernst zu nehmenden Maß an
Verletzlichkeit/ "Vulnerabilität" ausgesetzt sei und das "Schwerstes"
unvermeidlich eintrete)[17] und
(4) die Beschlusslagen auf europäischer Ebene.

Konzeptionell sei folglich der traditionelle Zivilschutzauftrag des
Bundes aus Artikel 73 Nr.1 GG zu einem "umfassenderen
Bevölkerungsschutzauftrag" fortzuentwickeln. Diese Fortentwicklung
umfasse sowohl den klassischen Zivilschutzfall (Schutzes der
Bevölkerung vor kriegerischen Auseinandersetzungen) als auch den Schutz
vor Schadensszenarien von nationaler Bedeutung (schwere
Naturereignisse, technische Havarien und besonders schwere
Unglücksfälle bis hin zu Anschlägen des internationalen Terrorismus).
Konsequenterweise müsse die von einem heute nicht mehr vorhandenen
Bedrohungsbild ausgehende Zweiteilung der Zuständigkeiten im Zivil-
bzw. Katastrophenschutz aufgelöst werden.[18]
Der hierzu zentrale Satz im Strategiepapier spricht für sich: "Die
Weiterentwicklung des Zivilschutzes unter aktuellen Aspekten bietet die
einmalige Chance [!], die bisherige, im internationalen Vergleich
außergewöhnliche begriffliche Trennung in V-Fallorientierten
Zivilschutz und friedenszeitlichen Katastrophenschutz aufzuheben"
(S.17). Was Geier als "Chance" bezeichnet, ist die Abschaffung einer
wohl kalkulierten Konsequenz aus der Vergangenheit, dem Militär keine
Kompetenzen im Innern zuzugestehen.
Neben der Auflösung von Innen- und Außenkategorisierungen ist ein
weiteres Ziel ganz auf der Linie der "vernetzten Sicherheit": "die
Optimierung der Zusammenarbeit und Vernetzung von Behörden,
Institutionen und Organisationen bei der Gefahrenvorsorge- und der
Gefahrenabwehrplanung auf und zwischen allen Verwaltungsebenen" (S.20).
Neben den alltäglichen Hilfeleistungen und den gewöhnlichen Gefahren-
und Schadenslagen, welche die unteren Katastrophenschutzbehörden
selbstständig bewältigen können, gäbe es im Kontext der veränderten
Bedrohungslage "außergewöhnliche Gefahren und Schadenslagen", die oben
bereits angedeutet wurden. Als deren Auslöser kämen vorrangig folgende,
von der Schutzkommission identifizierten Ereignisse in Betracht, deren
Eintritt in der Zukunft zunehmend wahrscheinlicher werde:

(1) Angriffe und Waffeneinsatz im Rahmen militärisch ausgetragener Konflikte;
(2) Anschläge (Angriffe) und Sabotage durch Extremismus, Fundamentalismus sowie nationalen oder internationalen Terrorismus;
(3) besonders schwere Auswirkungen organisierter Kriminalität;
(4) schwere Unglücksfälle und Havarien;
(5) Naturereignisse und
(6) Epidemien.

Aus diesem bisher betrachteten Konzept leitet die Bundesregierung für
sich eine "zentrale Koordinierungskompetenz"[19] ab, und stellt als
ihren Beitrag im "neuen Bevölkerungsschutz" die folgende
institutionell-organisatorische Struktur bereit: Einmal das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das eine
"Zentralstellenfunktion und Dienstleistungsrolle" für alle
Verwaltungsebenen besitze, und zweitens die seit 1950 existierende
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die als "operative
Einsatzorganisation" des Bundes im Inland sowie im Ausland fungiert.
Besonders dem erst am 01.05.2004 gegründeten BBK wurden im Rahmen des
"Bevölkerungsschutzes" zentrale Aufgaben übertragen. Hierzu zählt in
erster Linie die Wahrnehmung der sog. gesamtstaatlichen
Sicherheitsvorsorge durch die Neukonzeption des ergänzenden
Katastrophenschutzes und durch die Verbesserung der
zivil-militärisch-polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere beim
Schutz kritischer Infrastrukturen.[20]

Die Kritischen Infrastrukturen des Marktes

Kritische Infrastrukturen sind gemäß einer vorläufigen Übereinkunft der
Regierungsressorts "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger
Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder
Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche
Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen
eintreten würden."[21] Die Gesamtheit der kritischen Infrastrukturen
besteht aus acht Sektoren:

(1) Energieversorgung (Elektrizität, Gas, Mineralöl),
(2) Telekommunikation und Informationstechnik,
(3) Versorgung (einschließlich Trinkwasser, Ernährung, Gesundheitswesen, Notfall- und
Rettungswesen, Entsorgung),
(4) Transport- und Verkehrswesen (einschließlich Post),
(5) Gefahrenstoffe (einschließlich sensitive Industrien und Gefahrguttransporte),
(6) Finanz-, Geld- und Versicherungswesen,
(7) Behörden und öffentliche Verwaltung,
(8) Sonstige wichtige Infrastrukturen (Großforschungseinrichtungen, herausragende oder
symbolträchtige Bauwerke, Kulturgut, Medien).[22]

Um es vorweg zu nehmen: mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen steht
nicht die Absicherung der Bevölkerung vor den Folgen von Katastrophen
im Vordergrund, dies ist nur als sekundäres Ziel zu verstehen. Im Kern
soll die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft dauerhaft gewahrt
und gesichert werden. Ein Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
stellt die primäre Motivation dieses Konzeptes heraus: "Im
Globalisierungszeitalter wird die Zukunft des Wirtschaftsstandorts
Deutschland entscheidend von der Sicherheit seiner Infrastruktur und
Verkehrswege bestimmt."[23] Genauer gesagt, findet eine Zweiteilung von
Aufgaben statt. Die Wirtschaft absorbiert die Gewinne, darunter auch in
Bereichen, die in der Vergangenheit erst privatisiert wurden. Der Staat
hingegen verpflichtet sich, den kostenintensiven Schutz dieser
Wirtschaftssektoren zu übernehmen und für eventuell eintretende Unfälle
(bspw. chemischer oder atomarer Natur) aufzukommen.
Die Fokussierung dieses Konzeptes auf die staatliche und ökonomische
Funktionsfähigkeit interpretiert die zunehmenden sozialen Konflikte
neu: sie werden als Gefahren klassifiziert. Der "Gefahrenschutzbericht"
sieht auch eine Verarmung der Bevölkerung und damit verschärfte soziale
Konflikte als Bedrohung an.[24] Prognostisch werden dort zukünftige
Entwicklungen wie Flüchtlingsprobleme oder Wirtschaftseinbußen
aufgezählt, denen mit präventiven Maßnahmen begegnet werden solle.
"Diese [die kritischen Infrastrukturen] sind für die Versorgung der
Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Ein Ausfall dieser Strukturen oder
einzelner Teile davon könnte für den Einzelnen und die Gesellschaft als
Ganze zu weit reichenden Folgeerscheinungen führen wie
Rohstoffverknappung, Engpässe in der Energieversorgung,
Flüchtlingsprobleme oder Wirtschaftseinbußen. In schweren Notlagen ist
auch eine sich verbreitende rechtliche Bedenkenlosigkeit vorauszusehen
– um nur Korruption und Eigentumsdelikte zu erwähnen, für deren
gefährliche infrastrukturelle Folgen ebenfalls Vorsorge zu treffen sein
würde. Dies muss durch geeignete präventive Maßnahmen verhindert
werden."[25]
Dieses Konzept mit der Betonung von rechtlichen
(Schily-Schäuble-Agenda) wie materiell-personellen (Polizei, Soldaten)
Sicherheitsmitteln des Staates ist nicht primär zum Schutz der
Bevölkerung ausgerichtet und kann mit diesen Mitteln bei Eintritt einer
Katastrophe die Folgen nur unzureichend bewältigen. Das gilt
beispielsweise auch im Bereich der Lebensmittelversorgung in einer
Katastrophenregion, wie selbst der "Gefahrenschutzbericht"
kritisiert.[26] Das Versorgungssystem sei "durch Besorgnis erregende
Wesenszüge gekennzeichnet", da auch beherrschbare Notfälle sekundär die
Lebensmittelversorgung schwer beeinträchtigen könnten. Darauf seien
weder die Privathaushalte, noch die Politik, noch die öffentliche
Verwaltung eingerichtet. Eine wirksame Schutzpolitik der öffentlichen
Verwaltung zur Vermeidung örtlicher, regionaler oder bundesweiter
Hungersnöte sei entscheidend davon abhängig, dass privatwirtschaftliche
Unternehmen kooperieren. Auf alternative marktunabhängige
Verteilungsstrukturen sei die derzeitige Schutzpolitik organisatorisch
und rechtlich wenig vorbereitet.
Doch gerade die Marktabhängigkeit bei der Bewältigung solcher
Katastrophen könnte zur Verschärfung der Lage beitragen. So sei die
generelle Landwirtschaftspolitik des Bundes auf die
Lebensmittelversorgung im Katastrophenfall kaum vorbereitet, da die
Agrarpolitik davon ausginge, dass auch dafür "der Markt" einspränge.
Die Schutzkommission hält es für "sozial- und schutzpolitisch
außerordentlich bedenklich", hier auf "die eingespielten Mechanismen
des Marktes" zu vertrauen. Es würde sich sehr schnell ein Schwarzer
Markt entwickeln. Dieser sei durch sehr schnell entstehende örtliche
und regionale Monopolpositionen der Nahrungsmittel- und
Trinkwasserverkäufer in seinen Verteilungseffekten extrem ungerecht.
Die Entstehung von weiteren Folgeproblemen ist in dieser Konstellation
absehbar.

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Die Armee ist in diesem Konzept auch durch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) der Bundeswehr im Inland präsent.
ZMZ ist von militärischer Seite aus als "ein ei¬gen¬ständiger
Aufgabenbereich innerhalb der Bundeswehr" konzipiert. Er umfasst "alle
Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwi¬schen
Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Be¬hör¬den
sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen
oder fördern." Diese militärische Aufgabe findet "sowohl innerhalb
Deutschlands als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland"[27]
Anwendung.
Die ZMZ im Inland erfährt derzeit ebenfalls eine grundlegende
Neugestaltung. Wolfram Kühn, Inspekteur der Streitkräftebasis,
beschrieb den künftigen Charakter der ZMZ wie folgt: "Mit der
Neuordnung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit wird ein neues
wesentliches Kapitel im Transformationsprozess aufgeschlagen. (…) Im
Sinne der vernetzten Sicherheit handelt es sich um praktizierte
Integration militärischer Fähigkeiten in gesellschaftliche Aufgaben."
[28]
Während im Kalten Krieg unter ZMZ "die Unterstützung der Kampftruppe,
die Sicherung des rückwärtigen Raumes und die Verfügbarmachung von
zivilen Ressourcen für die militärische Verteidigung"[29] verstanden
wurde, es sich also um eine subsidiäre Komponente zur Unterstützung der
Bundeswehr im Kriegsfall handelte, so richtet sich die ZMZ heute nach
der BMVg-Homepage "vor allem an neuen gesamtstaatlichen übergreifenden
Sicherheitskonzepten aus."[30]
Das Strategiepapier "Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr" vom
08.09.2004 definiert als wesentliche Aufgaben der Bundeswehr im Inland:

(1) Unterstützung von Kräften und Einrichtungen des Bündnisses sowie
von einzelnen Verbündeten und Partnern in Deutschland (eine
Beschreibung für die Absicherung und Unterstützung der US-Stützpunkte
in Deutschland zur ungestörten Führung der Kriege im Irak, Afghanistan
und anderswo);
(2) Mittlerfunktion zwischen deutschen zivilen und militärischen
Stellen zu Kräften und Einrichtungen des Bündnisses sowie zu einzelnen
Verbündeten und Partnern in Deutschland;
(3) Amtshilfe;
(4) Hilfeleistungen im Inland bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen;
(5) Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur vor
asymmetrischen und terroristischen Bedrohungen durch Unterstützung der
für innere Sicherheit zuständigen zivilen Stellen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben;
(6) Unterstützung der Nationalen Zivilen Verteidigung als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Deutschland.[31]

Die Schwerpunkte liegen also in Handlungen, die über die Bestimmungen
des Artikel 35 GG (Amtshilfe) gerechtfertigt werden, wozu insbesondere
die Absicherung der kritischen Infrastrukturen gehört.
Nach Vizeadmiral Bernd Heise, dem ehemaligen Inspekteur der
Streitkräftebasis, wurde mit der ressortübergreifenden Zusammenarbeit
zwischen dem BMI und dem BMVg bereits im Mai 2001 begonnen. Diese
Initiative sei "der Öffentlichkeit so gar nicht bekannt"[32] gewesen,
wie sich Heise später zitieren ließ. Nach der Annahme der "neuen
Strategie" durch die Innenminister im Juni 2002 begann mit einer
Verwaltungsvereinbarung auch die Integration der Bundeswehr in die
Innere Sicherheit.
Am 17.10.2002 unterzeichneten Heise als Vertreter des BMVg und der
Präsident des Bundesverwaltungsamtes als Vertreter des BMI eine
Vereinbarung zur gemeinsamen Ausbildung von militärischen und zivilen
Kräften.[33] Darin wurde festgelegt, dass an der AKNZ gemeinsame
Schulungen für militärisches und ziviles Führungspersonal stattfinden
werden. Dabei sollen Dozenten der Bundeswehr und der AKNZ in Seminaren
den Teilnehmern (für 2007 wurden die Lehrgangsplätze auf 800
verdoppelt) – Bundeswehrangehörige, Polizeibeamte und Führungskräfte
aus Feuerwehren, Hilfsorganisationen, dem THW und aus Verwaltungen der
Landes-, Bezirks- und Kreisebene – den Inhalt der zivil-militärischen
Zusammenarbeit vermitteln. Ein besonderer Wert wurde dabei auf die
Praxis gelegt: in gemeinsamen Übungen sollen die gewonnenen Kenntnisse
umgesetzt werden.[34]
Mit dieser Vereinbarung zur gemeinsamen Ausbildung und Übung wurde der
praktische Grundstein für die Vermischung von zivilem
Katastrophenschutz und (militärischem) Zivilschutz im Kriegsfall zum
zivil-militärischen "Bevölkerungsschutz" als Bestandteil der
"vernetzten Sicherheit" gelegt. Zur Realisierung dieses Vorhabens
meldete die Führung der Bundeswehr bei der IMK an, ihre
"Einsatzpotentiale" für das Inland neben den vorrangigen
Auslandseinsätzen "zu verbessern".[35] Es soll "höchstmögliche
Planungssicherheit durch einplanbare Ressourcen"[36] geschaffen werden.
Wie weit die Umsetzung bereits fortgeschritten ist, wird im Folgenden
skizziert.

Die neue territoriale Wehrstruktur

Die Organisation der Bundeswehr für ihre Verwendung im Inland wurde
grundlegend verändert. Dieser Vorgang der Errichtung einer neuen
territorialen Wehrstruktur vollzog sich weitestgehend im ersten
Halbjahr 2007. Er zeichnet sich durch eine exakte Gegenüberstellung von
militärischen Stellen zu jeder Zivilbehörde auf Kreis- Bezirks- und
Landesebene in Deutschland aus.[37] Neu ist ebenfalls, dass dieses
"neue und flächendeckende Territoriale Netzwerk der Bundeswehr" fast
ausschließlich aus Reservisten besteht.[38]
In Zahlen und Fakten sieht diese "Wehrstruktur" so aus: jedes
Bundesland bekam ein Landeskommando am Sitz der jeweiligen
Landesregierung, jeder der 31 Regierungsbezirke als "mittlere
Katastrophenschutzbehörde" ein Bezirksverbindungskommando (BVK) und
jeder der 426 Landkreise als "untere Katastrophenschutzbehörde" ein
Kreisverbindungskommando (KVK) der Bundeswehr zur Seite gestellt.[39]
Jedes dieser Verbindungskommandos umfasst zwölf Dienstposten mit
insgesamt 5.500 Reservisten, das von einem "Beauftragten der Bundeswehr
für Zivil-Militärische Zusammenarbeit" geleitet[40] und von einem
"Beauftragten Sanitätsstabsoffizier für die Zivil-Militärische
Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen" unterstützt wird.[41]
Die Planung des Katastrophenschutzes könne somit bereits "in sehr
frühen Phasen unter Berücksichtigung militärischer Expertise erfolgen".
Dementsprechend wird das Verbindungskommando auch nicht separat in
einer militärischen Liegenschaft untergebracht, sondern in einem Büro
der zugeordneten zivilen Behörde, um bereits im Normalbetrieb "in das
"kommunale Netzwerk Katastrophenhilfe" eingebunden"[42] zu sein. Die
Landesregierungen, Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien
Städte hätten jetzt erstmals "lückenlos und flächendeckend einen
militärischen Ansprechpartner", wie auf der Homepage des
Reservistenverbandes nachzulesen ist.[43] Amtshilfeersuchen an die
Bundeswehr werden durch diese Struktur einfacher und sicherlich
zunehmen.
Bei Eintritt einer Gefahrenlage bildet das Verbindungskommando dann
"eine schichtfähige ´Unterstützungszelle Bundeswehr´ im
Katastrophenschutzstab"[44] des Landkreises oder des
Regierungsbezirkes. Des Weiteren werden den Verbindungskommandos als
"aktive Pfeiler" 32 "Regionale Planungs- und Unterstützungstrupps"
zugeordnet.[45] Zusätzlich sollen bis zum Jahr 2010 16 ZMZ-Stützpunkte
in den Aufgabenbereichen Pionierwesen (5), Sanitätsdienst (9) und
ABC-Abwehr (2) aufgebaut werden, für die knapp 5.000 weitere
Reservisten eingesetzt werden.[46] "ZMZ-Stützpunkt" sei eine ergänzende
Bezeichnung für einen ausgewählten Standort der Bundeswehr im Inland,
bei dem die genannten Fähigkeiten durch aktive Soldaten in
Zusammenarbeit mit den Reservisten im Ausland wie im Inland erbracht
werden können.[47]
Die bisher installierten Strukturen der ZMZ fielen allerdings nicht aus
heiterem Himmel. Der neue Ansatz der ZMZ wurde mit den für die
Katastrophenabwehr verantwortlichen mittleren und unteren
Katastrophenschutzbehörden seit Oktober 2004 in Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere durch die
zwei zivil-militärischen Katastrophenschutzübungen "FLORIAN 04" und
"ARCHE 05", "erfolgreich erprobt und umfassend ausgewertet".[48]
Zeitgleich fand auch ein Modellversuch in den Sanitätskommandos I und
II statt, bei dem die Beratung der zivilen Gesundheitsbehörden in den
Regierungsbezirken und Landkreisen durch ortsansässige Reservisten
(Ärzte) als "ZMZ-Beauftragte" erfolgte.
Der erste Einsatz, der nicht ad-hoc geschah, sondern lange im Voraus
geplant und mit einem großen Aufgebot begleitet wurde, quasi die
Premiere dieses Modells, war die Fußballweltmeisterschaft im Sommer
2006. Der Befehlshaber des Streitkräfteunterstützungskommandos der
Streitkräftebasis, welcher generell für alle Einsätze der Bundeswehr im
Inland verantwortlich ist, Generalleutnant Kersten Lahl, meinte, die
Erfahrungen bei der FIFA WM 2006 hätten "einerseits das Zusammenwirken
innerhalb der Bundeswehr sehr positiv befördert und anderseits der
Zivil-Militärischen Zusammenarbeit auf allen Ebenen einen deutlichen
Entwicklungsschub verliehen."[49] Ein weiterer Verantwortlicher, Oberst
Bernhard Frank, erklärte: "Die WM kann man auch mit Fug und Recht als
Katalysator für die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern bezeichnen."[50]

Die Mobilisierung der Reserve

Oben wurde versucht, zu verdeutlichen, dass eine militärische Struktur
zur Verwendung im Innern etabliert wurde, die parallel zu den
Zivilbehörden existiert und mit dieser verflochten ist. Zum Abschluss
soll die neue Funktion der Reservisten in diesem Kontext
problematisiert werden.
Die Bundeswehr hat sich zahlenmäßig in den letzten fünfzehn Jahren
halbiert. Durch ihren sog. "Rückzug aus der Fläche", der Schließung von
Kasernen und der Konzentration auf Standorte, die ausschließlich für
Auslandseinsätze geeignet sind, gewannen die Reservisten eine ganz
besondere Bedeutung für die Umsetzung der oben beschriebenen
Strategien. Neben der Teilnahme an Auslandseinsätzen oder der
Stellvertretung von Soldaten, die in solchen eingesetzt werden, kommt
den Reservisten in ihrer "Mittlerfunktion (…) zwischen Bundeswehr und
zivilem Teil der Gesellschaft" [51]eine tragende Rolle in der ZMZ zu.
Dies soll auch einer bessere Verankerung der Bundeswehr in der
Gesellschaft dienen, die etwa der Reutlinger CDU-Bundestagsabgeordnete
Ernst-Reinhard Beck, Mitglied des Verteidigungsausschusses und
Präsident des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.,
für unbefriedigend hält: "Umfragen belegen, in welch hohem Maß die
Bundeswehr aus dem unmittelbaren Erleben der Gesellschaft verschwindet.
Die Risikowahrnehmung, das Sicherheitsbewusstsein und die Einsicht in
die Notwendigkeit von Sicherheitsvorsorge nehmen ab. (…) In dem Maß,
wie der Wehrpflichtigenanteil sinkt und die aktive Truppe sich aus der
Fläche zurückzieht, steigt die Bedeutung der Reservistinnen und
Reservisten als Mittler für die Bundeswehr in der Gesellschaft." [52]
Beck sieht nur noch ein Problem bei der den Reservisten zugewiesenen
Rolle: sie wollen nicht so recht. Die Deckung des Bedarfs für die neue
Strategie sei schon jetzt problematisch. Dies läge vor allem an dem
Freiwilligkeitsprinzip für eine Beorderung. Anders als im Kalten Krieg
ist eine Einplanung zur Verwendung für Angelegenheiten der Bundeswehr
nur mit Einverständnis des Betroffenen und meist auch seines
Arbeitgebers möglich. Deshalb müsse dieses Freiwilligkeitsprinzip
gegebenenfalls "hinterfragt und modifiziert werden."[53]

Dieser Artikel ist ein Auszug aus der in Bälde erscheinenden Studie von Michael Haid zum neuen Heimatschutz.

Anmerkungen:

[1] Vgl. Trips, Corinna: Weißbuch – Vernetzte Sicherheit, in: Y. Magazin der Bundeswehr, 2/2007, S.32
[2] Rose, Jürgen: "Globale Verteidigung". Von der Entgrenzung des
militärischen Auftrags und der Freiheit des Gewissens, S.204-209, in:
Sicherheit und Frieden, 4/2006, S. 204
[3] Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 2006. Zur
Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin,
25.10.2006, S. 24
[4] Vgl. Schäuble, Wolfgang: Gesamtstaatliche Sicherheit aus Sicht der
Bundesregierung, Rede zum Abschluss der Veranstaltungsreihe
"Gesamtstaatliche Sicherheit" der Bundesakademie für Sicherheitspolitik
und des "Berliner Forum Zukunft" des Forschungsinstituts der Deutschen
Gesellschaft für Auswärtige Politik am 08.12.2006
[5] Vgl. Marischka, Christoph/ Obenland, Wolfgang: Friedliche Kriege? Auf dem Weg zum Weltpolizeistaat, isw-Spezial 19
[6] Vgl. CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Thesen-Papier zur inneren und
äußeren Sicherheit für die Klausurtagung des Fraktionsvorstandes am
09./10.02.2003, S.1f.
[7] Merkel, Angela: Koordinaten der Außen- und Sicherheitspolitik. Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz, 12.02.2005
[8] Nowak, Peter: Merkel: Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist "von gestern", in: Telepolis, 02.07.2007
[9] Schäuble, Wolfgang: Von der Schutzpflicht des Staates, Namensartikel in "Der Tagesspiegel" vom 05.01.2007
[10] Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.), a.a.O., S.24
[11] Kaestner, Roland: Sicherheit im 21.Jahrhundert – Konsequenzen für
Streitkräfte postindustrieller Gesellschaften, S. 147-164, in: Krause,
Joachim/ Irlenkaeuser, Jan C. (Hrsg.): Bundeswehr – Die nächsten 50
Jahre. Anforderungen an deutsche Streitkräfte im 21. Jahrhundert,
Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006, S.161
[12] Vgl. Ruck, Christian: Rede zur Debatte über das Bundeswehr-Weißbuch im Deutschen Bundestag, Berlin 26.10.2006
[13] Kaestner, a.a.O., S.153
[14] Bundesverwaltungsgericht: Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom
21.Juni 2005 – BverwG 2 WD 12.04, S.30, zitiert nach Rose, a.a.O., S.206
[15] Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 31.03.2004:
Landesverteidigung und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts
Sicherheit, S. 2
[16] Vgl. Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für Zivilschutz im
Auftrag des Bundesministers des Innern (Hrsg.): Neue Strategie zum
Schutz der Bevölkerung in Deutschland, Akademie für Krisenmanagement,
Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), Schriftenreihe:
WissenschaftsForum, Band 4, 2003, S. 6. Alle in diesem Abschnitt in
Klammern angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf dieses Dokument.
[17] Vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(Hrsg.): Dritter Gefahrenschutzbericht der Schutzkommission beim
Bundesminister des Innern. Bericht über mögliche Gefahren für die
Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall,
Zivilschutzforschung. Schriftenreihe der Schutzkommission beim
Bundesminister des Innern, Neue Folge Band 59, Bonn, März 2006, S. 14
[18] Vgl. Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Die Rolle des BBK im
Bevölkerungsschutz als Teil des Bundesblocks (BMI, BBK, THW), in:
Bevölkerungsschutz, 4/2005, S. 3-8, S. 4 f.
[19] Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der
183. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder am 1. Juni 2007 in Berlin, Neue Strategie zum Schutz der
Bevölkerung; Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rechtsfortbildung, S. 22
[20] Vgl. Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Die Rolle des BBK im
Bevölkerungsschutz als Teil des Bundesblocks (BMI, BBK, THW), in:
Bevölkerungsschutz, 4/2005, S. 3-8, S. 6
[21] Zitiert nach Geier, Wolfram: Schutz kritischer Infrastrukturen.
Eine neue Aufgabe des BBK, in: Bevölkerungsschutz, 3/2004, S. 9-12, S. 9
[22] Vgl. Bericht der AG "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung"
der Konferenz der Innenminister- und Senatoren der Länder: Analyse und
Darstellung des tatsächlichen und rechtlichen Änderungsbedarfs, Stand
März 2006, S. 15
[23] Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 31.03.2004, a.a.O., S. 5
[24] Vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.), a.a.O., S. 17
[25] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.), a.a.O., S. 10
[26] Vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(Hrsg.), a.a.O., S. 74 ff.. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Zitate
beziehen sich auf die vorstehende Quellenangabe.
[27] Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe (Hrsg.):
Zivil-Militärische Zusammenarbeit, Newsletter, 7/2006, S. 1
[28] Vgl. Kühn, Wolfram: Zivil-Militärische Zusammenarbeit. Ein neuer
Meilenstein in der Transformation der Bundeswehr, in: Europäische
Sicherheit, 2/2007, S. 36.
[29] Lahl, Kersten: Interview. Neuordnung der territorialen Führungsstrukturen, in: Bevölkerungsschutz, 1/2007, S. 31-34, S. 31
[30] http://www.bundeswehr.de, Stand: 09.02.2007
[31] Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr, Berlin, August 2004, S. 11
[32] Heise, Bernd: zitiert nach Stein, Nikolaus: Zivil-Militärische
Zusammenarbeit. Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMVg
unterzeichnet, in: Bevölkerungsschutz, 4/2002, S. 12 -14, S. 14
[33] Vgl. Stein, a.a.O., S. 12
[34] Vgl. Lahl, Kersten: Interview. Neuordnung der territorialen
Führungsstrukturen, in: Bevölkerungsschutz, 1/2007, S. 31-34, S. 34
[35] Gemeinsamer Bericht der Arbeitsgruppe "Unterstützung durch die
Bundeswehr im Katastrophenschutz der Länder": Grundsatzfragen des
Zivil- und Katastrophenschutzes, Sammlung der zur Veröffentlichung
freigegebenen Beschlüsse der 178. Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder am 24. Juni 2005 in Stuttgart,
S. 34 f.
[36] Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Analyse
und Darstellung des tatsächlichen und rechtlichen Änderungsbedarfs:
Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180.
Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der
Länder am 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen, S. 30
[37] Vgl. Kühn, a.a.O., S. 36
[38] Lahl, a.a.O., S. 31-34, S. 32
[39] Vgl. Frank, Bernhard: Das neue "Territoriale Netzwerk". Die
Transformation der Territorialen Kommandobehörden, in: Homeland
Security, 1/2007, S. 18-23, S.20f.
[40] Vgl. Faude, Manfred: Neuausrichtung der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit im Inland, in: Europäische Sicherheit, 2/2007, S. 37-40,
S. 38f.
[41] Vgl. Most, Bruno: Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, in: Homeland Security, 1/2007, S. 29-33, S. 29
[42] Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis (Hrsg.):
Basisinformationen zur Neuordnung der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen/ Amtshilfe, 1/2007, S. 10. Diese
Angabe bezieht sich auch auf das vorangegangene Zitat.
[43] http://www.reservistenverband.de, Stand: 25.07.2007
[44] Lahl, a.a.O., S. 34
[45] Vgl. Frank, a.a.O., S. 22
[46] Vgl. Faude, a.a.O., S. 40
[47] Vgl. Most, a.a.O., S. 32
[48] Lahl, a.a.O., S. 32
[49] Lahl, a.a.O., S. 33
[50] Zitiert nach Müller, Albrecht: "Sich zu kennen ist die halbe
Miete". Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit bewährt sich, in:
Bevölkerungsschutz, 3/2006, S. 9-12, S. 12
[51] Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis (Hrsg.):
Basisinformationen zur Neuordnung der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen/ Amtshilfe, 1/2007, S. 6
[52] Beck , Ernst-Reinhard : Sicherheitsvorsorge für Staat und
Gesellschaft – Rolle und Bedeutung der Reserve, in: Europäische
Sicherheit 6/2007, S. 10
[53] Beck, a.a.O., S. 10

Michael Haid

Source: http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1604