Mit fliegenden Kameras gegen Hooligans

[tagi.ch] Sie sind klein und fast geräuschlos: Mikrodrohnen helfen zum Beispiel,
Hooligans aufzuspüren und zu identifizieren. Zürichs Stadtpolizei prüft
jetzt den Kauf solcher Geräte.

Die Stadtpolizei Zürich wird an der Fussball-EM fünf Meter lange
Drohnen der Schweizer Luftwaffe einsetzen. Polizeivorsteherin Esther
Maurer (SP) hat entsprechende Einsätze bewilligt (TA vom 25. März).
Dank den Bildern aus der Luft kann die Polizei Menschen- und
Verkehrsströme erkennen, ebenso aufkeimende Randale zwischen Fans.
Probleme mit dem Datenschutz gebe es keine, versichert die
Stadtpolizei. Die Personen seien nicht identifizierbar und
Nummernschilder von Fahrzeugen unkenntlich.

So viel ist bekannt. Was die Stadtpolizei nicht
öffentlich kommuniziert: Hinter den Kulissen laufen Bestrebungen, mit
hochmodernen Mikrodrohnen ein neues Zeitalter in der Überwachung von
Zürich einzuläuten. Konkret handelt es sich um die MD4-200: ein bloss
70 Zentimeter breites und 900 Gramm leichtes Gerät, das nahezu
geräuschlos fliegt und hochaufgelöste Videobilder von Menschen selbst
aus 30 Meter Höhe liefert (siehe Kasten). Die Stadtpolizei bestätigt
diese TA-Recherchen. Die Prüfung der Idee sei allerdings noch nicht
sehr weit fortgeschritten, sagt Sprecher Adrian Feubli. «Ein
definitiver Entscheid über die Beschaffung und den Einsatz von
Mikrodrohnen fällt sicher nicht mehr vor der Euro 08.» Es würden sich
wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellen. Für die
Mikrodrohnen interessieren sich nebst der Stadtpolizei auch die
Betreiber des Letzigrundstadions, wie der TA aus zuverlässiger Quelle
erfahren hat.

Wie sich im deutschen
Bundesland Sachsen zeigt, eignen sich die Mikrodrohnen für
Überwachungsaufträge an Fussballspielen. Jürgen Scherf von der
Polizeidirektion Sachsen spricht von einer «sauberen Beweissicherung».
Die sächsische Polizei musste an Bundesligaspielen zuletzt bis zu 1000
Mann stellen, zusätzlich unterstützt von Polizei-Hubschraubern, deren
Einsatzkosten pro Stunde bei umgerechnet 3000 Franken liegen. Zum
Vergleich: Bei den Mikrodrohnen belaufen sich die Kosten auf einige
Franken, verursacht durch das Aufladen des Akkus. Auch der Kaufpreis
ist mit rund 40’000 Franken vergleichsweise gering; die Drohnen sind
damit selbst für Private erschwinglich geworden.

Vor diesem Hintergrund hebt der kantonale
Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl den Warnfinger: Der Einsatz von
Mikrodrohnen mit hochauflösenden Bildern zur Identifikation von
Personen sei nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
möglich. «Speziell der Einsatz von präventiven Überwachungsflügen
braucht klare Rechtsgrundlagen und ist in jedem Einzelfall auf seine
Verhältnismässigkeit hin zu prüfen.»

Source: http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/855850.html