Bundesrat segnet Rechtsgrundlage für „Hooligan-Datei“ ab

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem Entwurf (PDF-Datei) für eine Verordnung des
Bundesinnenministeriums zugestimmt, mit dem die umstrittene
Datensammlung "Gewalttäter Sport" nebst vielen
anderen Warndateien
des Bundeskriminalamts (BKA) auf eine
rechtliche Grundlage gestellt wird.

[heise.de] Das Innenressort hatte die Vorlage
unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika
und den damit auch hierzulande geplanten "Public
Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer
weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die
nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert
werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im
Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei führen eine Vielzahl von
Warndateien. Zu den Datensammlungen gehört die sogenannte
Hooligan-Datei, in der Anfang 2009 fast 11.000 Personen erfasst
waren
. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete
deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung vor anderthalb
Jahren als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren
Rechtsgrundlage beruhe. Auf dieses Manko haben das Innenministerium und
die Länderkammer nun reagiert und dabei auch gleich Fakten geschaffen
für die Einrichtung später angelegter Dateien etwa zur "Erfassung
politisch links motivierter Straftaten", "Erfassung rechtsorientiert
politisch motivierter Straftäter" und "Straftäter politisch motivierter
Ausländerkriminalität". (weiter auf heise.de)