EU-Erklärung zu EU-Terrorlisten

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den Zielen des Beschlusses 2009/1004/GASP des Rates zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, anzuschließen

[register.consilium.europa.eu] Der Rat hat am 22. Dezember 2009 den Beschluss 2009/1004/GASP des Rates angenommen.
Gegenstand des Ratsbeschlusses war die Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die den in dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP1 vorgesehenen Maßnahmen unterliegen.
Mit dieser Erklärung soll darauf hingewiesen werden, dass folgende Länder erklärt haben, die Ziele des Beschlusses 2009/1004/GASP des Rates zu teilen: die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Liechtenstein sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Aserbaidschan und Georgien.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang
steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

Source: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10271.de10.pdf