Kommission prüft Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen

Der Einsatz von
Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen ist Gegenstand einer heute
herausgegebenen Mitteilung der Europäischen Kommission, die damit einer
Forderung des Europäischen Parlaments und von Mitgliedstaaten nachkommt.

[europa.eu] Nach dem versuchten
Terroranschlag auf den Flug Amsterdam‑Detroit vom 25. Dezember 2009
werden Sicherheitsscanner zunehmend eingesetzt und in mehreren
EU-Mitgliedstaaten, unter anderem im Vereinigten Königreich, in den
Niederlanden, Frankreich und Italien, weiter erprobt.
Sicherheitsscanner als solche
unterliegen nicht den EU-Rechtsvorschriften zur Luftsicherheit, so dass
es uneinheitliche Regelungen in verschiedenen Mitgliedstaaten gibt.
In dem heute veröffentlichten
Bericht wird hervorgehoben, dass diese Kontrolltechnik die Möglichkeit
zu einer Verbesserung der Fluggastsicherheit bietet.
Die Kommission spricht sich
für ein EU-Konzept aus, damit sichergestellt ist, dass Einsatz und
Betrieb von Sicherheitsscannern, sofern sich Mitgliedstaaten dafür
entscheiden, gemeinsamen Standards unterliegen, mit denen grundlegende
Anforderungen an die Detektionsleistung festgelegt und die einheitliche
Einhaltung europäischer Grundrechte und Gesundheitsschutz­vorschriften
gewährleistet werden.
Sie wird die Standpunkte des Europäischen Parlaments und
des Rates vor dem Hintergrund der in dem Bericht dargelegten faktischen
Informationen einholen.

Vizepräsident und EU-Verkehrskommissar Siim Kallas
erklärte hierzu:
„Sicherheitsscanner
werden von einer zunehmenden Zahl von Mitgliedstaaten in der gesamten
EU eingesetzt, wofür es derzeit aber keine EU-Rechtsvorschriften gibt,
so dass sie in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise genutzt
werden.
Sicherheitsscanner
sind kein Allheilmittel, bieten aber die Möglichkeit, die
Fluggast­sicherheit weiter zu verbessern.
Die Entscheidung liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat,
den Einsatz von Scannern auf seinen Flughäfen zu genehmigen.
Dies wird sich nicht ändern. Wo diese Scannertechnik
jedoch eingesetzt wird, sollten EU‑weite Standards zur
Detektionsleistung sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, die
gewährleisten, dass EU-Gesundheits­vorschriften ebenso wie die
Grundrechte eingehalten werden.“

Die Frage des Einsatzes von Sicherheitsscannern stellt
sich, nachdem am 25. Dezember 2009 auf dem Flug NW 253 von Amsterdam
nach Detroit ein Attentäter versuchte, am Körper versteckten Sprengstoff
zu zünden, der mit Metalldetektoren nicht entdeckt worden war.
Auf Anfrage des Europäischen Parlaments und der
Mitgliedstaaten hat die Kommission heute einen Bericht über den Einsatz
von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen angenommen. Darin werden die
Auswirkungen dieser Kontrolltechnik hinsichtlich der Detektions­leistung
und der Einhaltung von Grundrechten und Gesundheitsschutz­vorschriften
bewertet.

Der
Bericht kommt zu dem Schluss, dass Sicherheitsscanner als zuverlässiges
und wirksames Mittel für Kontrollen angesehen werden können, mit dem
sich metallische und nichtmetallische Gegenstände erkennen lassen, die
von einer Person mitgeführt werden.
Außerdem ist es möglich, Bedenken bezüglich des
Gesundheitsschutzes und der Respektierung der Grundrechte Rechnung zu
tragen, sofern die Sicherheitsscanner unter angemessenen Bedingungen
eingesetzt werden.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten setzen Sicherheitsscanner
bereits auf ihren Flughäfen ein. Dabei werden verschiedene Technologien
genutzt und unterschiedliche Betriebsbedingungen zugrunde gelegt.
Das hat dazu geführt, dass
innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen angewendet werden.

Die Kommission spricht sich für ein
gemeinsames europäisches Konzept für Sicherheitsscanner aus, damit
sichergestellt ist, dass Einsatz und Betrieb dieser Geräte, sofern sich
Mitgliedstaaten dafür entscheiden, gemeinsamen Standards unterliegen,
mit denen grundlegende Anforderungen an die Detektionsleistung
festgelegt und gleichzeitig Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die
Einhaltung europäischer Grundrechte und Gesundheitsschutz­vorschriften
zu gewährleisten.

Sicherheitsscanner
sind ein möglicher Weg, die Luftsicherheit im europäischen Rahmen zu
verbessern und das Reisen gleichzeitig zu erleichtern.
Die internationale
Zusammenarbeit, technische Entwicklungen und eine bessere
Fluggastprofil-Aufklärung sind ebenfalls nützliche Instrumente, die der
Gewährleistung der Sicherheit der Bürger dienen können.

Die Kommission übermittelt
den Bericht dem Rat und dem Europäischen Parlament.
Im Lichte der Erörterungen
wird sie gegebenenfalls Vorschläge für einen EU-Rechtsrahmen für den
Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughafen vorlegen.

Source: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/740&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en