Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon

Prof. Dr. Hans Georg Fischer

[kriminalpolizei.de] Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet und ist nach
Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten am 1. Dezember 2008 in Kraft
getreten. Er umfasst zwei gleichrangige, einander ergänzende
Vertragswerke: den Vertrag über die Europäische Union (EUV) mit
grundlegenden Vorschriften über Ziele, Grundsätze usw. der Europäischen
Union (EU) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) mit Bestimmungen über ihre Tätigkeit im Einzelnen.

Mit dem
Vertrag von Lissabon wurden Änderungen an den bisherigen EU-Verträgen
vorgenommen ( deshalb auch die Bezeichnung „Reformvertrag„ ), um das
Handeln der EU effizienter und transparenter zu machen und ihrer
Tätigkeit eine höhere demokratische Legitimation zu geben. Eine
grundlegende Änderung besteht darin, dass die EU die Rechtsnachfolge der
Europäischen Gemeinschaft (EG) angetreten hat, somit es – abgesehen von
der separat fortbestehenden Europäischen Atomgemeinschaft – nur noch
einen einzigen Akteur auf europäischer Ebene gibt, die EU, weshalb auch
ihre sog. „Drei-Säulen-Struktur„ entfallen ist. (weiter auf kriminalpolizei.de)