Der Deutsche Bundestag ist dabei, das gesetzliche Flugverbot für Drohnen im zivilen Luftraum aufzuheben. Die Überwachung von Großereignissen durch unbemannte Flieger wird künftig auf dem Verordnungswege möglich.
Am vergangenen Donnerstag wurde ein Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Deutschen Bundestag vorgestellt, der weitreichende Folgen haben wird. Neben verschiedenen Bestimmungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für mehr Kostentransparenz bei Flughäfen findet sich auch eine, die eines der bisherigen Prinzipien der weltweiten, zivilen Luftfahrt kippt.
Bis jetzt war in Deutschland, – wie in allen Luftverkehrsgesetzen weltweit – der Betrieb von unbemannten Flugobjekten (Unmanned Aerial Systems, UAS) im zivilen Luftraum generell verboten, wenn man von Ballonen für meteorologische Zwecke oder Modellflugzeugen absieht. Dieses Verbot wird nun sukzessive aufgehoben. (weiter auf fm4.orf.at)