Verurteilungen in Großbritannien für die Weigerung, Entschlüsselungen herauszugeben

[unwatched.org] Laut dem Jahresbericht des Leitenden Überwachungskommissars Sir
Christopher Rose an den britischen Prämier und die schottischen
Minister wurden zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 Personen
verurteilt, weil sie ihre Passwörter oder Verschlüsselungen nicht
herausgaben; die Verurteilungen erfolgten auf der Grundlage von Sektion
49 des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA), der im Oktober
2007 in Kraft getreten war, und die Befugnisse der Behörden regelt.

Das Gesetz, das ursprünglich vorgesehen war, um sich organisiertem
Verbrechen und Terrorismus entgegenzusetzen, erlaubt der Polizei und
anderen Strafverfolgungsbehörden, Passwörter, Verschlüsselungen oder
eine klare Transkription verschlüsselter Texte von einer Person
einzufordern. Nichtbefolgung kann mit zwei Jahren Gefängnis geahndet
werden, wenn es nicht um die nationale Sicherheit geht, oder fünf
Jahren für Terrorismus oder ähnliche Vergehen. Die geforderten Daten
können einige Jahre alt sein.

Der Bericht, der vom Unterhaus in Auftrag gegeben worden war zeigt,
dass es 26 Anträge bezüglich Sektion 49 der RIPA-Befugnisse gab, von
denen 17 die Erlaubnis eines Richters erhielten fortzufahren. Von den
17 wurden 15 abgemahnt, und 11 Personen, die Mahnungen erhielten,
weigerten sich den Aufforderungen nachzukommen. Daraus ergaben sich
sieben Klagen und zwei Verurteilungen. Dem Bericht zufolge bestanden
die Arten von Verbrechen der Untersuchung in diesen Fällen aus
„Gegenterrorismus, Unsittlichkeit mit Kindern und häuslichem
Extremismus“.

Sir Christopher konnte keine Einzelheiten über die beiden
Verurteilungen oder die Situationen rund um die fünf anderen Anklagen
angeben, da der frühere Richter des Obersten Gerichts derartige
Informationen nicht herausgab; aus der Staatsanwaltschaft richtete man
aus, man könne ohne die Namen der Angeklagten keinerlei Informationen
über die Fälle zurückverfolgen.

Dem Home Office zufolge verfolgt das National Technical Assistance
Centre (NTAC), wo die Polizei ihre Sektion 49-Anzeigen beantragen soll,
die Ergebnisse der genehmigten Anzeigen nicht und die Communications
Headquarters der Britischen Regierung, unter die NTAC anscheinend
fällt, reagierten nicht auf den Antrag, Informationen über die Fälle
herauszugeben.

Source: http://www.unwatched.org/node/1497