Die Bilanz des BMI für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Eine Erfolgsbilanz europäischer Innenpolitik
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Vorwort von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble

Liebe Leserinnen und Leser,
 
ich möchte Ihnen die Bilanz zur Umsetzung des Arbeitsprogramms des Bundesinnenministeriums für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 vorstellen. 
Der Ausbau des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
war ein Schwerpunkt im Arbeitsprogramm der Bundesregierung. Das
Leitmotiv des Bundesinnenministeriums für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft lautete: Europa sicher leben. 
Es ist zwar richtig, dass wir noch nie in der Geschichte Europas
so frei und sicher leben konnten wie zu Beginn des 21. Jahrhunderts,
nichts aber wäre so verkehrt, wie den erreichten Wohlstand, Frieden und
die Stabilität als gesichert und für immer gegeben zu betrachten:
Terrorismus, Organisierte Kriminalität und illegale Migration bedrohen
unsere Sicherheit. Und in einer globalen und vernetzten Welt können
entfernte Konflikte direkte Auswirkungen auf uns haben. Umfragen
zeigen, dass die Menschen gerade im Bereich von Freiheit und innerer
Sicherheit eine gemeinsame und entschiedene Antwort von Europa erwarten.

Wir haben mit unserem Leitmotiv deshalb ganz bewusst die
Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der
europäischen Innenpolitik gestellt. Denn die Menschen müssen spüren,
dass das gemeinsame Handeln der EU
ihrer Sicherheit, ihren Freiheiten dient, dass Europa einen erlebbaren
Mehrwert für sie hat. Dies setzt Kontinuität und Kohärenz der Politik
voraus. Es war mir für unsere Präsidentschaft deshalb auch sehr
wichtig, dass wir vorhandene Instrumente effektiv nutzen und sie
erweitern, statt immer neue Initiativen zu entwickeln. Es gilt, die
praktische Zusammenarbeit zu intensivieren und zu konsolidieren. Ich
glaube sagen zu können, dass uns dies gelungen ist. Und wir konnten
damit – gemäß unserem Leitmotiv – einen Beitrag dazu leisten, Europa
heute und für die Zukunft sicherer (er)lebbar zu machen. Die
Darstellung der konkreten Vorteile, die unsere Präsidentschaft den
Bürgerinnen und Bürgern in Europa bringen wird, steht deshalb auch im
Mittelpunkt dieser Broschüre.
 
Eine starke Kontinuität wird auch dadurch erreicht, dass erstmals
in der Geschichte der Europäischen Union unsere Präsidentschaft Teil
einer engen Zusammenarbeit drei aufeinanderfolgender Ratsvorsitze ist.
So ist unser Arbeitsprogramm mit den folgenden Präsidentschaften von
Portugal und Slowenien im Rahmen eines gemeinsamen 18-Monatsprogramms
abgestimmt. Portugal und Slowenien werden damit den von uns
eingeschlagenen Weg fortsetzen.
 
Eine EU-Ratspräsidentschaft
stellt für jeden Mitgliedstaat ein besonderes Privileg, aber auch eine
große Herausforderung dar. Mein Dank gilt abschließend deshalb den an
diesem Erfolg beteiligten Kolleginnen und Kollegen der Mitgliedstaaten,
der Europäischen Kommission, des Generalsekretariats des Rates sowie
dem Europäischen Parlament und ganz besonders allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Bundesinnenministeriums als auch der
nachgeordneten Behörden. Sie alle haben zum guten Gelingen unserer
Präsidentschaft beigetragen.
 
Weitere Informationen über unsere EU-Ratspräsidentschaft
finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums des
Innern (www.bmi.bund.de und www.eu2007.bmi.bund.de).
 
Ich hoffe auf Ihr Interesse und wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.
 
Mit freundlichen Grüßen
Foto: Unterschrift von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Wolfgang Schäuble
 
Bundesminister des Innern, MdB
 

Internationalen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen
 
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts können wir in Europa weitgehend ohne Passkontrollen reisen und in fast allen EU-Mitgliedstaaten
leben und arbeiten. Dies ist, neben der Einführung des Euro und dem
gemeinsamen Binnenmarkt, die bedeutendste und für die Menschen in
Europa spürbarste Errungenschaft des europäischen Integrationsprojekts.
Gewonnene Freiheiten können aber auch missbraucht werden. Wir müssen
deshalb im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas darauf achten,
dass Terroristen, Schleuser und Kriminelle auch bei offenen Grenzen
keine Chance bekommen. Dabei haben wir in Europa eng
zusammenzuarbeiten. Unsere Polizeien und Sicherheitsbehörden müssen
ihre Erkenntnisse und Daten austauschen. Dazu brauchen wir einen
europäischen Informationsverbund, der sowohl die nationalen Datenbanken
miteinander verknüpft als auch den Sicherheitsbehörden der
Mitgliedstaaten und Europol Zugang zu den gemeinsamen Datenbanken wie
dem Schengener Informationssystem oder dem Visuminformationssystem
ermöglicht. Unsere vordringlichste Aufgabe ist es, Freiheit und
Sicherheit zu gewährleisten. Wir konnten in unserer EU-Ratspräsidentschaft zur Umsetzung dieser Ziele wichtige Fortschritte erreichen.

Europaweite Vernetzung polizeilicher Datenbanken zur wirksamen Verbrechensbekämpfung
 
Die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen in Europa darf nicht
dazu führen, dass sich Straftäter in einen anderen Mitgliedstaat
begeben und damit ihrer Entdeckung entziehen können. Eines der
wichtigsten Ziele unserer Präsidentschaft war es deshalb, die
wesentlichen Bestimmungen des Vertrags von Prüm (Vertrag über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur
Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und
der illegalen Migration, unterzeichnet am 27. Mai 2005 in der Stadt
Prüm/Eifel von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg,
Niederlande, Österreich und Spanien) in den Rechtsrahmen der EU zu überführen.
 
Dies bedeutet konkret:

  • Künftig werden alle 27 Mitgliedstaaten von dem erheblichen
    Mehrwert des Vertrages profitieren. So gewähren sich zukünftig alle
    Mitgliedstaaten gegenseitig einen automatisierten Zugriff auf ihre DNA
    und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregisterdaten. Damit kann ein
    moderner polizeilicher Informationsverbund aufgebaut werden, der es
    ermöglicht, europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen.
  • Bereits
    aufgrund der ersten Datenabgleiche zwischen Österreich, Deutschland,
    Spanien sowie Luxemburg sind nach wenigen Monaten bislang schon über
    3.700 Treffer und damit neue Ermittlungsansätze erzielt worden. In
    zahlreichen Totschlags- beziehungsweise Morddelikten konnten
    erfolgreich Ermittlungen aufgenommen und Täter verhaftet werden. So hat
    beispielsweise ein grenzüberschreitender DNA-Abgleich
    zutage gebracht, dass zwei in Österreich festgenommene Täter einer
    Einbrecherbande zugleich einen Doppelmord in Spanien verübt haben.
    Ebenfalls konnte etwa ein durch den Datenabgleich identifizierter
    mutmaßlicher Täter zweier Vergewaltigungen inzwischen verhaftet werden.
  • Weiterhin
    ermöglicht der Vertrag einen schnellen Informationsaustausch zu
    Terrorismusverdächtigen und reisenden Gewalttätern wie zum Beispiel
    Hooligans. Damit können künftig gewaltsame Ausschreitungen, unter
    anderem bei Fußballspielen, frühzeitig verhindert und Randalierer
    schnell erkannt und festgenommen werden.
  • Ebenfalls wird durch Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen
    die operative polizeiliche Zusammenarbeit in Europa wesentlich
    intensiviert. So ermöglicht der Vertrag gemeinsame Einsatzformen. Damit
    können gerade in Grenzgebieten gemeinsame Polizeistreifen, zum Beispiel
    zwischen deutschen und französischen, österreichischen oder polnischen
    Polizisten, stattfinden.
  • Gleichzeitig können sich die
    Bereitschaftspolizeien der Mitgliedstaaten bei Bedarf gegenseitig
    unterstützen. So können beispielsweise im Rahmen der
    Fußball-Europameisterschaft in Österreich im nächsten Jahr Beamte aus
    Deutschland ihren österreichischen Kollegen vor Ort helfen. Dabei
    dürfen sie auch exekutive polizeiliche Befugnisse ausüben.
    Polizeikräfte können damit zukünftig schnell und flexibel
    grenzübergreifend eingesetzt werden. Dies führt nicht nur zu einem
    effizienten Ressourceneinsatz, sondern trägt erheblich dazu bei, den
    Bürgerinnen und Bürgern sicheres Reisen in Europa gerade auch im Rahmen
    grenzüberschreitender Großereignisse zu ermöglichen.
  • Besonders hervorzuheben sind weiterhin die umfassenden Datenschutzregelungen des Vertrags, die ebenfalls mit in den EU-Rahmen überführt werden und die den hohen Ansprüchen eines modernen Datenschutzes entsprechen.
  • Zusammenfassend
    kann festgestellt werden, dass die polizeiliche Zusammenarbeit in
    Europa mit der Überführung des Vertrages von Prüm in den EU-Rechtsrahmen eine ganz neue Qualität erhält. 

Weiterer Ausbau von Europol
 
Wir können in Europa den Gefahren des Terrorismus, der weltweiten
Netzwerke Organisierter Kriminalität, wie zum Beispiel im Bereich des
Drogen- und Waffenhandels, aber auch grenzüberschreitenden schweren
Verbrechen oder Angriffen auf unsere Währung durch Fälschung von
Euronoten nur gemeinsam effektiv begegnen. Deshalb hatten wir uns den
Ausbau und die weitere Stärkung von Europol als Ziel unserer
Präsidentschaft gesetzt.
 
Der erste wichtige Schritt hierzu war das Inkrafttreten der Änderungsprotokolle zum Europolübereinkommen. Bundesinnenminister Dr.
Wolfgang Schäuble konnte am 20. April in Luxemburg anlässlich der
2. Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister unter deutscher
Ratspräsidentschaft feierlich dem Direktor von Europol die in allen
Mitgliedstaaten ratifizierten und im März und April dieses Jahres in
Kraft getretenen drei Änderungsprotokolle zum Europolübereinkommen
überreichen. Durch sie wird Europol an die Anforderungen moderner
Kriminalitätsbekämpfung angepasst und seine Effizienz maßgeblich
gesteigert. Mit ihnen wird eine neue operative Phase für Europol
eingeleitet:

  • So ist nunmehr die Teilnahme von Europol-Beschäftigten an
    gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten möglich. Damit wird
    Europol die Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei der Bekämpfung des
    Terrorismus, der Drogenkriminalität oder der Eurofälschung, noch
    effektiver als bisher unterstützen. Europol-Bedienstete können
    Informationen aus laufenden Europol-Analysedateien unmittelbar in die
    gemeinsamen Ermittlungsgruppen einbringen. Auch umgekehrt kann Europol
    direkt aus den gemeinsamen Ermittlungsgruppen aktuelle Informationen
    erhalten und verarbeiten. Außerdem wird für Europol die Möglichkeit
    geschaffen, einzelne Mitgliedstaaten um die Aufnahme von Ermittlungen
    zu ersuchen.
  • Weiterhin ist jetzt die Möglichkeit eröffnet,
    neben den bisherigen nationalen Zentralstellen weiteren zuständigen
    Behörden (unter anderem Staatsanwaltschaften, Zollbehörden,
    Bundespolizei) der Mitgliedstaaten einen direkten Zugriff auf das
    Europol-Informationssystem zu gewähren. Auf diese Weise wird der
    Informationsaustausch mit Europol wesentlich schneller, polizeiliche
    Fahndungsmaßnahmen können unmittelbar umgesetzt werden.
  • Schließlich
    besteht nun die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer
    Analysegruppe der Mitgliedstaaten bei Europol direkt mitarbeiten zu
    lassen. Dies ist zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit den USA im
    wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung.
  • Der
    zweite wesentliche Schritt zur Stärkung von Europol war die Überführung
    des bisher allein zwischen den Mitgliedstaaten geltenden
    Europol-Übereinkommens in den Rechtsrahmen der EU. Damit werden weitere operative Verbesserungen erreicht und Verwaltungsaufwand reduziert:
  • So
    wird der Mandatsbereich Europols auf alle Formen der
    grenzüberschreitenden schweren Kriminalität ausgedehnt. Europol kann
    zukünftig zum Beispiel auch Fälle grenzüberschreitender
    Kinderpornographie, auf PKW-Diebstahl spezialisierter Banden oder Straftaten europaweit reisender Hooligans verfolgen.
  • Ab 2010 soll das Budget von Europol aus dem EG-Haushalt bestritten und seine Mitarbeiter in den Status von EG-Bediensteten überführt werden. Durch die Angleichung werden Sonderregelungen abgeschafft und der Verwaltungsaufwand reduziert. 

Bekämpfung der terroristischen Nutzung des Internets
 
Terroristen missbrauchen die vielfältigen Möglichkeiten des
Internets für ihre Zwecke. Sie nutzen das Internet als
Kommunikationsmittel untereinander, zur Verbreitung ihrer Ideologie,
zur Anwerbung neuer Anhänger und zur Ausbildung bis hin zur Verbreitung
genauer Bombenbauanleitungen. Angesichts der Vielzahl entsprechender
Seiten müssen die Mitgliedstaaten ihre Informationen zusammenführen, um
ihre Erkenntnis zu steigern, Ressourcen zu bündeln und Doppelarbeit zu
vermeiden. Hier konnten wir Folgendes erreichen:

  • Die von Deutschland entwickelte Initiative „check the web“ zur
    Vertiefung der Kooperation bis hin zur Arbeitsteilung der
    Mitgliedstaaten bei der Beobachtung und Auswertung des Internets zur
    Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist erfolgreich gestartet.
  • Am
    8. Mai 2007 wurde ein Informationsportal bei Europol freigegeben, über
    das alle Mitgliedstaaten Informationen austauschen können. Dieses
    Portal bringt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten entscheidend
    voran: Es bietet die Plattform dafür, dass die Mitgliedstaaten ihre
    Erkenntnisse gegenseitig verfügbar machen und so den Kenntnisstand der EU zusammenführen. Auf dieser Grundlage wird die arbeitsteilige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ausgebaut.
  • Weiterhin
    konnten bereits erste Expertentreffen durchgeführt werden. Sie dienen
    dem Erfahrungsaustausch zur Analyse entsprechender Internetauftritte
    und zu technischen Fragen der Internetbeobachtung sowie zur gezielten
    Abstimmung konkreter Projekte der Zusammenarbeit. 

Einrichtung eines Informationsaustauschs zu terroristischen Entführungen
 
Entführungen durch Gruppierungen/Einzelpersonen, die dem Spektrum
des internationalen Terrorismus zuzuordnen sind, stellen die
Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen. Terroristen haben bereits
in einer Vielzahl von Fällen EU-Bürger
entführt und auf diesem Weg versucht, politischen Forderungen Nachdruck
zu verleihen, ihre Gefährlichkeit zu demonstrieren oder finanzielle
Gegenleistungen für eine Freilassung zu erlangen. Verschiedene
Mitgliedstaaten haben bereits Erfahrung mit der Bewältigung solcher
Entführungen. Um für mögliche zukünftige Fälle diese wertvollen
Erfahrungen nutzen zu können, hat die deutsche Präsidentschaft einen
Informationsaustausch auf EU-Ebene zu terroristischen Entführungen auf den Weg gebracht:

  • Die Mitgliedstaaten werden sich künftig gegenseitig
    Kerninformationen beendeter Entführungsfälle übermitteln. Dies wird es
    ermöglichen, im Fall einer neuen Entführung schnell festzustellen, ob
    in einem anderen Mitgliedstaat bereits Erfahrungen mit der Entführung
    von EU-Bürgern in der jeweiligen Gegend durch die terroristische Gruppierung oder unter sonst vergleichbaren Umständen vorliegen.
  • Durch
    die bestehenden Erfahrungen der Partnerländer werden die
    Handlungsmöglichkeiten des jeweils betroffenen Mitgliedstaats erheblich
    verstärkt. 

Neue Mitgliedstaaten an das Schengener Informationssystem anschließen
 
Ein weiteres Ziel unserer Präsidentschaft war, den Anschluss der
neuen Mitgliedstaaten an das gemeinsame polizeiliche Schengener
Fahndungssystem voranzutreiben. Wir konnten hierzu wichtige Akzente
setzen:

  • Der Anschluss der am 1. Mai 2004 der EU
    beigetretenen neuen Mitgliedstaaten an das gemeinsame europäische
    Fahndungssystem liegt im Zeitplan. Damit werden ab nächstem Jahr zum
    Beispiel in Deutschland gestohlene Fahrzeuge in fast allen europäischen
    Mitgliedstaaten zur Fahndung ausgeschrieben. Kfz-Schieberbanden werden
    es damit zukünftig in Europa schwerer haben, Geschäfte zu machen.
  • Im
    gemeinsamen Fahndungssystem sind darüber hinaus alle Personen
    gespeichert, die nicht nach Europa einreisen dürfen. Damit wird
    gefährlichen Straftätern oder terrorismusverdächtigen Personen bereits
    weit vor den Grenzen Deutschlands der Zutritt nach Europa verwehrt.
  • Auch
    vermisste oder hilflose Personen können in dem gemeinsamen
    Fahndungssystem dann europaweit ausgeschrieben werden. Dies ist ein
    wesentliches Hilfsmittel für unsere deutschen Polizeien bei der
    Aufklärung von Entführungen.
  • Mit dem Anschluss der neuen
    Mitgliedstaaten an das gemeinsame Fahndungssystem sowie dem damit
    einhergehenden Aufbau leistungsfähiger Polizei- und Grenzschutzsysteme
    in den neuen Mitgliedstaaten sind die Voraussetzungen geschaffen, ab
    2008 die Grenzkontrollen zwischen und zu diesen Staaten aufzuheben.
    Damit können wir künftig ohne aufwendige Grenzkontrollen in fast alle
    Staaten der EU
    reisen. Unsere Grenzen werden ab 2008 weit vorverlagert und direkt an
    den Außengrenzen der Europäischen Union nach höchstem
    Sicherheitsstandard geschützt und kontrolliert.
  • Das Schengener
    Informationssystem soll aber noch weiter verbessert werden. So werden
    ab 2008 nicht nur die neuen Mitgliedstaaten angeschlossen, sondern auch
    seine Funktionen erheblich erweitert. Dann können ab Ende 2008 im
    Rahmen der zweiten Generation des Schengener Fahndungssystems auch
    Fingerabdrücke und Lichtbilder von Straftätern direkt von allen
    Polizeien in Europa abgefragt und untereinander ausgetauscht werden. 

Einrichtung eines Warn- und Meldeverbundes zur Ausweisung Terrorismusverdächtiger
 
Wenn terrorismusverdächtige Personen aus einem Mitgliedstaat
ausgewiesen werden, ist es wichtig, dass alle anderen Mitgliedstaaten
hiervon sofort in Kenntnis gesetzt werden:

  • Wir konnten in unserer Präsidentschaft erreichen, dass die
    Mitgliedstaaten einen Informationsmechanismus einrichten, indem sie
    sich gegenseitig unverzüglich über Drittstaatsangehörige unterrichten,
    die durch einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit terroristischen
    Aktivitäten sowie Aufrufen zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt
    ausgewiesen wurden.
  • Dies ist besonders in den Fällen relevant,
    in denen ein Mitgliedstaat eine Person ausweist, diese aber – etwa
    wegen laufender Gerichtsverfahren – noch nicht sofort in ihren
    Herkunftsstaat abschieben kann. Der vereinbarte Informationsaustausch
    stellt nunmehr sicher, dass jeder Mitgliedstaat, der eine solche
    Information erhält, rechtzeitig eventuell notwendige eigene
    Sicherheitsvorkehrungen treffen kann.
  • Zusätzlich zum
    eingerichteten Warnsystem besteht aufgrund des gemeinsamen Schengener
    Informationssystems die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige auch zur
    Einreiseverweigerung europaweit auszuschreiben. Der neue
    Warnmechanismus ergänzt diese Möglichkeit gerade für Fälle, in denen
    eine solche Ausschreibung noch nicht möglich ist. 

Datenschutz in Europa stärken
 
Ohne Sicherheit keine Freiheit. Dies trifft auch auf die Sicherheit unserer Daten vor Missbrauch zu:

  • So wie wir die Zusammenarbeit der europäischen Polizeibehörden,
    die Vernetzung ihrer Datenbanken im Kampf gegen Terroristen und
    Verbrechen in unserer Präsidentschaft vorangebracht haben, haben wir
    gleichzeitig dafür gesorgt, dass die hierbei erhobenen und
    gespeicherten Daten aktuellen Anforderungen an den Datenschutz gerecht
    werden und das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger Europas
    geschützt wird.
  • So haben wir bei der Verknüpfung oder
    Einrichtung von Datenbanken nicht nur jeweils bereichsspezifische
    Datenschutzregelungen aufgenommen, sondern konnten auch ganz erheblich
    den Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Bereich der gesamten
    polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa voranbringen.
    Er kann damit noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Er enthält
    wichtige Grundsätze und Regelungen, die beim grenzüberschreitenden
    polizeilichen und justiziellen Datenaustausch zwischen den
    Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Damit ist beim Austausch von
    personenbezogenen Daten zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit den
    europäischen Sicherheitsbehörden Europol und Eurojust zukünftig ein
    einheitlich hohes Datenschutzniveau sichergestellt. 

Katastrophenschutz fortentwickeln
 
Als Sicherheitsgemeinschaft muss die EU
in Katastrophenfällen inner- wie außerhalb Europas in der Lage sein,
Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Damit dies zukünftig
besser gewährleistet werden kann, haben wir in unserer
Ratspräsidentschaft:

  • einen Beitrag zur Fortentwicklung der Analyse und Koordinierungsfähigkeit des Beobachtungs- und Informationszentrums der EU
    in Brüssel geleistet. Dies ist wichtig, denn so können die
    Mitgliedstaaten ihre Hilfsleistungen besser abstimmen. Unterstützung
    kann schnell und zielsicher dahin geleitet werden, wo sie benötigt
    wird. Dies ist gerade bei großen Naturkatastrophen, wie zum Beispiel
    dem Tsunami Ende 2004 im Indischen Ozean, von großer Bedeutung. Aber
    auch in Europa selbst sind wir durch Überschwemmungen oder große
    Waldbrände betroffen und werden von der verbesserten Funktion des
    gemeinsamen Beobachtungs- und Informationszentrums profitieren.
  • Um
    immer schnell Hilfe zu gewährleisten, ist weiterhin Voraussetzung, dass
    die Mitgliedstaaten mögliche Hilfsangebote in „Modulen“ zusammenfassen.
    Dies konnten wir wesentlich vorantreiben. So gibt es zukünftig in den
    Mitgliedstaaten spezielle Hilfsmodule, zum Beispiel für die Bekämpfung
    von Waldbränden (spezialisierte Teams, die unter anderem über
    Hubschrauber und Flugzeuge mit speziellen Fähigkeiten zum
    Wassertransport verfügen), Überschwemmungen (Einheiten zum Bau von
    Dämmen oder zum Abpumpen von überschwemmten Kellern) oder zur
    Unterstützung nach Naturkatastrophen wie Erd- oder Seebeben
    (Bergungsteams, Trinkwasserversorgungsteams einschließlich Fahrzeugen
    und Vorrichtungen zur Wasserreinigung etc.).
  • Damit Mitgliedstaaten, die bei Katastrophenfällen in Drittstaaten auch im Namen der EU
    Hilfe leisten, durch die Gemeinschaft hierbei auch finanziell
    unterstützt werden können, haben wir eine finanzielle Grundlage dafür
    geschaffen, dass bis zu 50 Prozent der Transportkosten für
    Hilfseinsätze, also zum Beispiel für den Transport von
    Notstromaggregaten oder Bergungsteams und ihrer Ausrüstung, aus dem EG-Haushalt bezuschusst werden.
  • Und
    schließlich konnten wir durch gemeinsame Übungen das gute Zusammenspiel
    und den Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedstaaten bei der
    Bewältigung von chemischen Unfällen befördern. Solche Gefahrenlagen
    stellen wegen des Dekontaminationsaspekts ganz besondere Anforderungen
    an Einsatzkräfte und entwickeln sich leicht zu Großschadenslagen mit
    grenzüberschreitenden Folgen. 

Illegale Migration bekämpfen, legale Migration gemeinsam steuern
 
Gesamtansatz Migration – Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten illegaler Migration ausbauen
 
Nur wenn Herkunfts- und Transitstaaten ihrerseits gegen illegale
Migration wirksam vorgehen und in Rückführungsfragen mit uns effektiv
kooperieren, haben wir eine wirkliche Chance, illegale Migration
zurückzudrängen. Hierbei sind aber auch ein Entgegenkommen und
Unterstützung der EU
gefordert. Wenn wir temporär Menschen aus Drittstaaten bei uns
ausbilden und fördern, bei der Eingliederung der Rückkehrer helfen und
diesen Staaten vor Ort beim Aufbau eigener Grenzschutz- und
Migrationssysteme zur Seite stehen, kann eine erfolgreiche
Zusammenarbeit zwischen der EU und den Transit- und Herkunftsstaaten etabliert werden. Wir konnten in unserer Präsidentschaft hierzu einen Beitrag leisten:

  • So sind auf unsere Initiative wichtige Schritte für eine
    Neuorientierung der europäischen Migrationspolitik erfolgt. Es wird
    angestrebt, dass die EU
    mit ausgewählten Drittstaaten Partnerschaften über Migration und
    Entwicklung schließt. Dabei sollen der Aufbau effektiver
    Verwaltungsstrukturen in Drittstaaten, Rückübernahmeabkommen,
    Möglichkeiten temporärer zirkulärer Migration und gegenseitiger
    Visaerleichterungen sowie geringere Überweisungsgebühren für Migranten
    zur Unterstützung ihrer Heimatländer eine wichtige Rolle spielen.
  • Darüber hinaus wird sich die Zusammenarbeit der EU
    in Fragen der Migration und Sicherheitskooperation zukünftig nicht nur
    auf Afrika und die Mittelmeerregion, sondern insbesondere auch auf die
    östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union
    konzentrieren. Denn illegale Migration nach Europa, insbesondere
    Deutschland, findet in erheblichem Maß über östliche und südöstliche
    Schleusungsrouten statt.
  • Im Laufe unserer Präsidentschaft
    erfolgten bereits zur Vertiefung des Dialogs mit Herkunfts- und
    Transitstaaten im Mai und Juni dieses Jahres erste EU-Missionen
    zu Sondierungsgesprächen über eine verbesserte Zusammenarbeit in
    Migrationsfragen nach Kap Verde, Ghana und Mauretanien. 

Schutz der EU-Außengrenzen im Kampf gegen illegale Migration verstärken
 
Der freie Personen und Reiseverkehr in bald der gesamten
Europäischen Union, einschließlich der schengenassoziierten Partner
(Norwegen, Island und demnächst der Schweiz) ist eine der wesentlichen
Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses. Um aber zu
verhindern, dass Terroristen, Schleuserbanden und Kriminelle diese
Freiheit ausnutzen, müssen wir gewährleisten, dass an den gemeinsamen
Außengrenzen umso effektiver und nachhaltiger Kontrollen durchgeführt
werden. Die weitere Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur
FRONTEX, deren Aufgabe die Unterstützung und Koordinierung gemeinsamer
Maßnahmen der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen ist, war deshalb
strategisches Ziel unserer Präsidentschaft:

  • Dabei ist es uns gelungen, mit der Verabschiedung der
    Verordnung zur Einrichtung eines Mechanismus zum Aufbau von
    Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke die Arbeitsmöglichkeiten
    der Agentur wesentlich zu verbessern. So können zukünftig durch FRONTEX
    kurzfristig jedem Mitgliedstaat, der einer besonderen Belastung durch
    erhöhte Versuche illegaler Migration ausgesetzt ist, grenzpolizeiliche
    Expertenteams zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei
    FRONTEX wird zu diesem Zweck ein entsprechender Ad-hoc-Einsatzpool von
    bis zu 600 Grenzpolizisten der Mitgliedstaaten eingerichtet. Weiter
    sieht die Verordnung vor, dass bei gemeinsamen Einsätzen unter der
    Ägide von FRONTEX alle vor Ort eingesetzten Kräfte, also in Italien zum
    Beispiel auch Beamte der Bundespolizei, Eingreifbefugnisse haben und
    somit die Grenzpolizisten des jeweiligen Einsatzstaates effektiv
    unterstützen können.
  • Außerdem konnte bei FRONTEX ein Pool von
    Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen und Überwachungsgeräten
    eingerichtet werden, die die Mitgliedstaaten sich auf freiwilliger
    Basis temporär zur Verfügung stellen. Der Agentur wurden inzwischen
    über 20 Flugzeuge, fast 30 Hubschrauber und weit mehr als 100 Schiffe
    neben umfassender weiterer technischer Ausrüstung gemeldet. Damit
    werden insgesamt in Europa nicht nur Ressourcen gespart; es ist auch
    sichergestellt, dass an allen Brennpunkten illegaler Migration
    jederzeit ausreichend technische Grenzschutzmittel im gemeinsamen Kampf
    gegen illegale Migration zur Verfügung stehen.
  • Bereits im Mai
    war es weiterhin möglich, im Mittelmeer ein gemeinsames Patrouillennetz
    der Grenzpolizeibehörden unter Koordinierung von FRONTEX einzurichten.
    Seitdem stimmen die betroffenen Mitgliedstaaten ihre grenzpolizeilichen
    Überwachungsfahrten ab und können damit wesentlich effektiver den
    Schutz der Seeaußengrenzen der Europäischen Union im Mittelmeer
    sicherstellen. Dies wird zukünftig helfen zu verhindern, dass Menschen
    ihr Leben auf den gefährlichen Überfahrten von Afrika nach Europa aufs
    Spiel setzen.


Wir konnten damit in unserer Präsidentschaft einen erheblichen
Beitrag zur Stärkung des Schutzes unserer gemeinsamen Außengrenzen und
im Kampf gegen illegale Migration und die Machenschaften von
Schleuserbanden leisten. Nur gut geschützte Außengrenzen garantieren
Freiheit und Sicherheit im Inneren und ermöglichen, weiterhin in Europa
ohne zeitaufwendige Grenzkontrollen zu reisen.

Visummissbrauch verhindern
 
Das auf einem deutschen Vorschlag beruhende EU-Visuminformationssystem
(VIS) ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie man mit intelligenten und
flexiblen Lösungen einen entscheidenden Vorsprung sowohl vor denen
erreicht, die unsere Sicherheit bedrohen, als auch vor denen, die durch
den Missbrauch von Einreisemöglichkeiten die Regelungen der
europäischen Visumpolitik unterlaufen. Bei dem VIS handelt es sich um
die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Datenbank, mit der die
Speicherung und der Abruf der persönlichen Daten des
Visumantragstellers einschließlich biometrischer Merkmale sowie
erteilter, abgelehnter und widerrufener Visa durch die zuständigen
Behörden (insbesondere Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden)
ermöglicht wird:

  • Es ist uns gelungen, die seit Anfang 2005 andauernden
    Beratungen zur VIS-Verordnung zu einem erfolgreichen Abschluss zu
    bringen und mit der erfolgten politischen Einigung zwischen Rat und
    Europäischem Parlament über den Rechtsakt die notwendige Grundlage für
    den weiteren Aufbau und die Inbetriebnahme des VIS zu legen.
  • Bei
    jeder Visumantragsstellung können die Auslandsvertretungen der
    Mitgliedstaaten zukünftig überprüfen, ob der Drittstaatsangehörige
    bereits bei weiteren Auslandsvertretungen Anträge gestellt hat und ob
    diese abgelehnt wurden (Verhinderung des sogenannten Visa-Shoppings).
  • Zur
    Verweigerung der Einreise nach Europa ausgeschriebene Personen sind
    mittels biometrischer Daten eindeutig identifizierbar.
    Identitätstäuschungen bei Visumantragstellung können bei vorheriger
    Erfassung im VIS aufgedeckt werden. Ein Visum wird dann nicht erteilt.
  • Die
    Überprüfungen bei der Einreise an den Außengrenzen und im Inland werden
    erleichtert, da zukünftig mittels der Fingerabdrücke festgestellt
    werden kann, ob für den betreffenden Drittstaatsangehörigen tatsächlich
    das Visum erteilt wurde. Illegale Einreisen können so verhindert werden.
  • Das VIS wird auch dazu beitragen, die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen zu ermöglichen.
  • Zudem kann die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für die Durchführung von Asylverfahren leichter festgestellt werden.
  • Außerdem
    können die europäischen Polizei und Sicherheitsbehörden, einschließlich
    Europol, zu Zwecken der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung
    terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten auf die Daten
    des VIS zugreifen. Durch die neu geschaffenen Recherchemöglichkeiten
    der Sicherheitsbehörden wird der Schutz vor allem vor den Bedrohungen
    durch den internationalen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität
    zukünftig entscheidend vorangebracht. Hiermit konnten wir, neben der
    Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen, einen weiteren wichtigen Grundstein zur Verwirklichung eines europäischen Informationsverbundes legen. 

Rückführungen verbessern
 
Die effektive Rückführung von ausreisepflichtigen Drittausländern
ist ein wesentliches Element bei der Bekämpfung illegaler Migration und
macht deutlich, dass illegale Migration in der EU nicht hingenommen wird. Dazu muss die EU mit den Herkunfts- und Transitländern eng zusammenarbeiten.

  • Während der deutschen Ratspräsidentschaft wurden die Beratungen
    zum Vorschlag der Kommission für eine sogenannte Rückführungsrichtlinie
    vorangetrieben. Mit dem Vorschlag soll erreicht werden, dass die
    Mitgliedstaaten bei der Rückführung von Drittstaatsangehörigen
    möglichst nach gemeinsamen Standards verfahren.
  • Die
    Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten wurde durch den
    Abschluss von Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft
    mit Drittstaaten weiter intensiviert. Während der deutschen
    Ratspräsidentschaft wurden Verhandlungen mit Serbien, Montenegro, der
    früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Bosnien-Herzegowina,
    Moldau und der Ukraine abgeschlossen. Das Abkommen mit Russland ist zum
    1. Juni 2007 in Kraft getreten.
  • Die durchgeführte Evaluierung
    der Verläufe und Ergebnisse der seit dem Jahr 2000 geführten
    Verhandlungen der Gemeinschaft mit Drittstaaten über
    Rückübernahmeabkommen wird in zukünftige Vertragsverhandlungen
    einfließen.
  • Außerdem wurde vereinbart, die Zusammenarbeit
    zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und FRONTEX auf dem Gebiet
    der Rückführung weiter zu verbessern.
  • Während der deutschen
    Ratspräsidentschaft fanden im Februar und im April 2007 zwei
    Sammelrückführungen nach Kamerun, Ghana und Togo im Rahmen eines EU-Projektes
    statt. An diesen Maßnahmen beteiligten sich neben Deutschland auch
    Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Spanien, die
    Schweiz und die Tschechische Republik. 

Legale Zuwanderung steuern
 
Um legale Zuwanderung wirksam steuern zu können, ist die
Europäische Union gefordert, unter Berücksichtigung nationaler
Gegebenheiten gemeinsame Kriterien zu erarbeiten. Die deutsche
Präsidentschaft hat hierbei einige Fortschritte erreicht:

  • Zur Frage der Ableitung von Aufenthaltsrechten von Drittstaatsangehörigen aus Kooperations- und Assoziationsabkommen der EU
    mit Drittstaaten wurden auf Initiative Deutschlands Leitlinien für die
    zukünftige Vorgehensweise entwickelt. Durch ihre Anwendung soll bei der
    Mandatserteilung an die Kommission sowie den Verhandlungen und dem
    Abschluss zukünftiger Abkommen Klarheit über die durch diese
    verliehenen Rechte mit einreise- oder aufenthaltsrechtlicher Relevanz
    geschaffen werden.
  • Im März 2007 hat der gegenseitige
    Informationsmechanismus zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet
    von Asyl und Einwanderung seinen Wirkbetrieb aufgenommen. Dieser
    Mechanismus war aufgrund eines Beschlusses des Rates vom 5. Oktober
    2006 eingerichtet worden. Ziel ist, dass sich die Mitgliedstaaten
    möglichst frühzeitig über wichtige nationale Maßnahmen im asyl- und
    einwanderungspolitischen Bereich informieren, die über den jeweiligen
    Mitgliedstaat hinaus Wirkung entfalten.
  • Für die Entwicklung wirksamer politischer Maßnahmen der EU-Institutionen
    sowie der Mitgliedstaaten in den Bereichen internationale Wanderung,
    internationaler Schutz sowie zur Bekämpfung der illegalen Einreise und
    des illegalen Aufenthalts sind verlässliche und vergleichbare Daten
    über das Ausmaß und die Art von Wanderungsbewegungen in den
    Mitgliedstaaten unerlässlich. Hierzu wurde unter deutscher
    Ratspräsidentschaft die Verordnung zu Gemeinschaftsstatistiken über
    Wanderung und internationalen Schutz verabschiedet. Mit dieser
    Verordnung wird künftig ein rechtlicher Rahmen auf Gemeinschaftsebene
    existieren, der es ermöglicht, die erforderlichen Daten zu erheben. 

Integration und interkulturellen Dialog fördern
 
Migration und Integration sind zu alltäglichen Erfahrungen in
unserer globalisierten Welt geworden. Das Phänomen großer anhaltender
Wanderungsbewegungen und die damit einhergehenden Fragen werden uns
dauerhaft begleiten. Wenn Migration nicht zum Problem für die innere
Toleranz und die Stabilität unserer Freiheitsordnungen werden soll,
muss die Integration der Zuwanderer gelingen. Die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union stehen hier ganz überwiegend vor denselben
Problemen. Es war daher auch ein wesentliches Ziel unserer
Ratspräsidentschaft, den Erfahrungs- und Informationsaustausch zu
Fragen der Integration und des interkulturellen Dialogs auf
europäischer Ebene voranzubringen:

  • Denn auf der einen Seite sind aufnahmebereite Gesellschaften
    notwendig, die Zuwanderer darin unterstützen, ihre Fähigkeiten zu
    erkennen und sie zum Nutzen aller weiterzuentwickeln. Auf der anderen
    Seite müssen Migranten, die längerfristig oder für immer bleiben
    wollen, eigene Anstrengungen unternehmen, sich zu integrieren. Vor
    allem müssen sie die Sprache der Aufnahmegesellschaft erlernen sowie
    deren Grundwerte anerkennen.
  • Viele Mitgliedstaaten sind durch
    Radikalisierungstendenzen bedroht. Der interkulturelle Dialog kann bei
    der Förderung des sozialen Zusammenhalts eine wichtige Rolle spielen
    und die religions- und gesellschaftspolitische Integration insbesondere
    von Zuwanderern verschiedener Herkunft, Kultur und Religion fördern.
    Zugleich wirkt der interkulturelle Dialog Rassismus und Extremismus
    entgegen und leistet einen bedeutenden Beitrag, Radikalisierung zu
    verhindern.
  • Wir konnten in unserer Präsidentschaft erreichen,
    dass die Nationalen Kontaktpunkte der Mitgliedstaaten für Fragen der
    Integration ein umfassendes Mandat, das auch den Herausforderungen der
    Integration der Zuwanderer der zweiten und dritten Generation gerecht
    wird, erhalten haben. Damit wird zukünftig eine verbesserte,
    kontinuierliche und nachhaltigere Zusammenarbeit auf EU-Ebene und zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Integration erfolgen.
  • Im
    Bereich des interkulturellen Dialogs wird auf Initiative des deutschen
    Vorsitzes erstmals ein Erfahrungs- und Informationsaustausch auf
    europäischer Ebene eingerichtet. Deutschland wird zu den beiden ersten
    Treffen von Experten aus den interessierten Mitgliedstaaten der EU
    einladen. Darauf aufbauend sollen Strukturen geschaffen werden, die die
    kurzfristige und schnelle Abstimmung bei aktuellen Problemen
    ermöglichen.
  • Auf Einladung von Minister Dr.
    Schäuble fand am 20. Juni in Berlin ein Treffen der Präsidentschaft mit
    Vertretern der großen Kirchen und Religionsgemeinschaften Europas statt.

Die äußere Dimension gestalten
 
Die Terroranschläge von New York, Madrid und London zeigen, dass
die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend
unschärfer werden. Die Wurzeln unserer Bedrohungen liegen oft außerhalb
der Europäischen Union. Die EU
arbeitet deshalb mit vielen Drittstaaten auch im Bereich der Innen- und
Justizpolitik eng zusammen, um die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und
Bürger zu gewährleisten:

  • Dabei ist es uns gelungen, mit einer erstmals ausgetragenen Konferenz der EU,
    USA und Russlands die beiden strategisch bedeutenden Partner der
    Gemeinschaft in Fragen der inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung
    zusammenzuführen. Bei diesem Treffen haben wir über
    Terrorismusbekämpfung, wichtige Grenzschutzthemen sowie Möglichkeiten
    der Bekämpfung des Drogenschmuggels aus Afghanistan diskutiert. Wir
    konnten erreichen, dass eine trilaterale Expertengruppe eingerichtet
    wird, die die Zusammenarbeit der drei Partner bei der
    Terrorismusbekämpfung noch weiter vertiefen wird.
  • Darüber hinaus haben wir zwischen der EU
    und den USA in einem weiteren Treffen die Zusammenarbeit beim
    Datenschutz und Fragen des freien Reiseverkehrs vorangebracht. Denn wir
    wollen, dass zukünftig alle EU-Bürger
    visumfrei in die USA einreisen können und seitens der USA im
    Datenschutz die von uns geforderten Standards eingehalten werden.
  • Im Rahmen des EU-Russland-Treffens
    konnten wir intensiv an der weiteren Ausgestaltung des gemeinsamen
    Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten. So wurde
    unter anderem vereinbart, einen Dialog über Visumfragen zu beginnen,
    der auch dazu dient, die Sicherheitsstandards Russlands in Bezug auf
    den Datenschutz oder die Einführung biometrischer Merkmale denjenigen
    der EU anzunähern.
  • Weiterhin fand eine Sitzung der EU
    mit der Ukraine statt, einem der wichtigsten direkten Nachbarn der
    Gemeinschaft. Wir haben gemeinsam mit der Ukraine die Fortschritte der
    Zusammenarbeit im Bereich Grenzschutz, Migration und Asyl sowie der
    Bekämpfung Organisierter Kriminalität bewertet. Darüber hinaus wurde
    bei dem Treffen ein Arbeitsübereinkommen zwischen der europäischen
    Grenzschutzagentur FRONTEX und dem ukrainischen Grenzschutz
    unterzeichnet.
  • Wir haben zusammen mit der Europäischen
    Kommission für die Gemeinschaft mit der Ukraine Verhandlungen über ein
    erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen begonnen. Es soll
    den guten Fortschritten in der Zusammenarbeit der letzten Jahre
    zwischen der EU und der Ukraine Rechnung tragen und wird die Rechtsgrundlage einer künftig noch engeren Kooperation bilden. 

Zukunft der europäischen Innenpolitik
 
Es ist wichtig, dass wir uns frühzeitig darüber Gedanken machen, wie wir europäische Innenpolitik zukünftig gestalten wollen:

  • Auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Schäuble stimmten die Innenminister der EU
    der Einrichtung einer informellen hochrangigen beratenden Gruppe
    (Future Group) zur Zukunft der europäischen Innenpolitik ab 2010 zu
    (bis Ende 2009 werden die Ziele der gemeinsamen europäischen
    Innenpolitik noch durch das sogenannte Haager Programm definiert).
  • Damit ist sichergestellt, dass wir frühzeitig über Konzepte für die europäische Innenpolitik bis 2015 nachdenken.
  • An
    den Diskussionen nehmen die Innenminister der laufenden sowie der
    nächsten Triopräsidentschaft (Deutschland, Portugal, Slowenien,
    Frankreich, Tschechien, Schweden), ein Vertreter der nachfolgenden
    Triopräsidentschaft (zurzeit Spanien) sowie der Vizepräsident der
    Europäischen Kommission Frattini und der Vorsitzende des für
    Innenpolitik zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments teil.
    Durch die Zusammensetzung der Gruppe sind die Interessen kleiner wie
    großer, nördlicher wie südlicher, neuer und alter Mitgliedstaaten
    umfassend gewahrt. Die Gruppe ist gleichzeitig immer noch klein genug,
    um effektiv beraten und konkrete Visionen für die zukünftige
    europäische Innenpolitik zur weiteren Stärkung von Freiheit und
    Sicherheit entwickeln zu können.
  • Wir konnten bereits unter
    unserer Präsidentschaft die ersten beiden Sitzungen der Gruppe
    durchführen. Die Minister und Vizepräsident Frattini erörterten dabei
    Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der europäischen Grenzschutzagentur
    FRONTEX, des gemeinsamen Schengener Grenz- und Visummanagements, der
    grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie der immer
    stärkeren Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit.
  • Die
    Gruppe wird im Herbst 2008 und damit rechtzeitig zu Beginn der
    förmlichen Verhandlungen des Post-Haager-Programms zur Zukunft der
    Innenpolitik der EU einen umfassenden Bericht vorlegen. 

Weitere Themen der Ratspräsidentschaft
 
Europäische Union und Sport
 
Wir konnten in unserer Präsidentschaft im Rahmen etlicher
Veranstaltungen und Projekte dazu beitragen, die Rolle und Bedeutung
des Sports in unserer Gesellschaft in seinen vielschichtigen Facetten
weiter zu stärken:

  • Um die Dopingbekämpfung auch auf europäischer Ebene noch weiter zu intensivieren, haben die EU-Sportminister
    beschlossen, die Zusammenarbeit der nationalen
    Anti-Doping-Organisationen im Sinne eines Kommunikationsnetzwerks zu
    unterstützen.
  • Im Bereich „Sport und Ökonomie“ haben wir auf europäischer Ebene, gemeinsam mit der EU-Kommission,
    die Arbeiten an einem „Satellitenkonto Sport“ vorangetrieben. Das
    Satellitenkonto ermöglicht, die ökonomischen Auswirkungen des Sports,
    zum Beispiel seinen Anteil am Bruttoinlandsprodukt und die Anzahl der
    Beschäftigten im Sport, zu ermitteln.
  • Zur Gewaltbekämpfung vereinbarten die EU-Sportminister, das Modell des grenzüberschreitenden Polizeieinsatzes weiter voranzubringen.
  • Beim
    Thema „Sport und Integration“ konnten wir in unserer Präsidentschaft
    auf EU-Ebene insbesondere die sozialintegrativen Potenziale von
    Sportvereinen verdeutlichen.
  • Das Thema „Duale Karriere –
    Vereinbarkeit von Spitzensport, Ausbildung und Beruf“ stand im
    Mittelpunkt eines am 5. und 6. Mai 2007 in Stuttgart durchgeführten
    Workshops. Der Workshop zeigte Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf,
    wie sportliche und berufliche Karriere miteinander vereinbart werden
    können.
  • Weiterhin haben wir in unserer Ratspräsidentschaft die
    Arbeiten der Europäischen Kommission am „ EU-Weißbuch zum Sport“, das
    im Juli 2007 von der Kommission verabschiedet werden soll, maßgeblich
    begleitet. 

Verwaltungszusammenarbeit stärken
 
Die europäische Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Dienstes – European Public Administration Network „EUPAN“ – hilft durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch über erfolgreiche Lösungsansätze („Best Practices“), die Arbeit der öffentlichen Verwaltungen in den einzelnen Staaten weiterzuentwickeln:

  • Thema unserer Präsidentschaft waren Fragen der strategischen
    Steuerung von Zentralverwaltungen vor dem Hintergrund der
    Herausforderungen des demographischen Wandels. Wir konnten erreichen,
    dass die Anforderungen der demographischen Entwicklung an den
    öffentlichen Dienst zukünftig übergreifender Schwerpunkt der
    Zusammenarbeit im EUPAN-Netzwerk werden.
  • Außerdem haben wir uns
    damit beschäftigt, wie die öffentlichen Verwaltungen zur Förderung und
    Ausbildung von Bewerbern aus allen Bevölkerungsgruppen und damit zur
    Verbesserung der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst beitragen
    können.
  • Weiterhin haben wir eine Intensivierung des sozialen
    Dialogs der Zentralverwaltungen auf europäischer Ebene erreicht.
    Künftig wird es für die Zusammenarbeit der im EUPAN-Netzwerk
    versammelten öffentlichen Arbeitgeber mit der europäischen
    Gewerkschaftsdelegation „TUNED“ feste Strukturen und geregelte
    Verfahren geben.
  • Unter deutscher Präsidentschaft konnte
    ebenfalls eine Studie zur Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst der
    Mitgliedstaaten erarbeitet, ausgewertet und erörtert werden.
  • Und
    es ist uns gelungen, gemeinsame Richtlinien zur Gewährleistung der
    Qualität öffentlicher Dienstleistungen („Citizen Charters“) fertig zu
    stellen und zu verabschieden. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch
    Fragen der Bürgerzufriedenheit und einer kundenorientierten
    öffentlichen Verwaltung. 

Den sicheren elektronischen Kommunikationsraum realisieren
 
Internet, E-Mail und Mobiltelefone sind aus unserer Welt nicht
mehr wegzudenken. Informationen sind dadurch überall verfügbar. Von
ihrer sicheren Übertragung hängt der Erfolg der europäischen Wirtschaft
ab. Und für eine reibungslose Zusammenarbeit der Verwaltungen, in
Deutschland wie in Europa, ist Voraussetzung, dass die modernen
elektronischen Kommunikationsmittel kompatibel sind sowie höchsten
Sicherheitsanforderungen entsprechen.

  • Die in unserer Präsidentschaft bereits Anfang März
    durchgeführte Konferenz „Advancing eGovernment2007“ in Berlin hat
    dringliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benannt, um einen
    elektronischen Kommunikationsraum in Europa für die Verwaltungen der
    Mitgliedstaaten zu realisieren: Interoperabilität, das heißt die
    Fähigkeit zur Zusammenarbeit verschiedener Systeme, ein elektronisches
    Identitätsmanagement, das eine sichere Authentisierung im Internet
    ermöglicht, Standardisierung und offene Dokumentenaustauschformate
    sowie ein nutzerorientiertes E-Government. Im Dialog der Verwaltungen
    mit Bürgern und Unternehmen müssen die notwendigen Voraussetzungen
    geschaffen werden, um die elektronischen Dienste am Bedarf ihrer Nutzer
    auszurichten.
  • Auf der IT-Sicherheitskonferenz
    „Innovation und Verantwortung“ Anfang Juni in Berlin diskutierten rund
    250 Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Politik die Frage, wer an
    welcher Stelle die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit von
    Daten, Informationen und IT-Infrastrukturen in der EU trägt. Denn nur sichere und vertrauenswürdige IT-Produkte
    und ­Systeme werden die erforderliche Akzeptanz der Bürgerinnen und
    Bürger sowie der Unternehmen zum Angebot und zur Nutzung
    grenzüberschreitender Dienstleistungen schaffen können. IT-Sicherheit
    ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle – der
    Staat, die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger – aktiv beteiligen
    müssen.
  • Für die Zukunft wollen wir deshalb die Verabschiedung
    europäischer Standards, insbesondere bei der Onlineauthentisierung von
    Nutzern, vorantreiben. Dies wird ein grenzüberschreitendes E-Government
    fördern sowie den Identitätsmissbrauch im Internet bekämpfen.

Source: http://www.eu2007.bmi.bund.de/nn_1035448/EU2007/DE/Bilanz/Bilanz__node.html__nnn=true