Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat sich im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" an den Bundespräsidenten Horst Köhler mit der Bitte gewandt, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung "nicht auszufertigen und zu verkünden". Das meldet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe.
Filges bemängelt demnach, dass nach dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Gesetz Telefonate von unbescholtenen "Berufsgeheimnisträgern" wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden dürften. Nur beim "selbst unverdächtigen Strafverteidiger" sei die Telefonüberwachung verboten.
Für eine solche "Aufspaltung" gebe es in der Verfassung keine Grundlage, meint Filges. Vielmehr betreffe die Kommunikation etwa zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Klient und Psychotherapeut in aller Regel den verfassungsrechtlich "absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung". Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher "generell unzulässig" sein.
(dz/c’t)