Frankreich: Gericht verbietet Einsatz der Teenager-Abwehr „Beethoven“

[heise] Aufgabe des "Mosquito",
das 2005 von der britischen Firma Compound auf den Markt gebracht
wurde, ist die elektronische Teenagerabwehr mit schrillen Tönen, die
für ältere Menschen nicht hörbar sein sollen (siehe auch: Akustische Waffe oder harmlose Teenagerabwehr?). Ein Gericht in Frankreich verbot nun den Einsatz. Nach Angaben
einer Schweizer Firma, die "Mosquito"-Geräte auch für Deutschland
herstellt, generiert das "wirksame Abschreckungsgerät" einen sehr hohen
modulierten Ton um die 16 bis 18 KHz, weswegen vor allem junge Menschen
unter 25 Jahren diesen "nervigen Ton" hören können und angeblich nach
wenigen Minuten versuchen, den Bereich zu verlassen, in dem der
pulsierende Ton gehört werden kann. Im Labor der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde Ende letzten Jahres der
maximale Schalldruckpegel des Mosquito-Gerätes mit 104 Dezibel (dB) ermittelt, was erheblich über der Herstellerangabe des getesteten Geräts von maximal 95 dB liege.

Während Gerätetests, die in der Schweiz durchgeführt wurden, laut einer Herstellerfirma ergaben,
dass das Gerät "bei Einhaltung der mitgelieferten
Installations-Anweisung" keine physischen Schmerzen oder Schäden
verursacht, konnten die Prüfer der deutschen Aufsichtsbehörde "dem
vorliegenden Gerät keine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit
bescheinigen". Für ein Verbot reiche dies allerdings nicht aus, sagte
der Leiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg, die das
Gutachten der BAuA in Auftrag gegeben haben soll, kürzlich gegenüber
dem Spiegel: "Der letztendliche Nachweis, dass es eine Schädigung geben kann, konnte nicht erbracht werden".

In Frankreich, wo der Störgeräusch-Sender "Beethoven" heißt,
befasste sich heute zum ersten Mal ein Gericht mit der
Anti-Teenager-Box und verbot seinen Einsatz in einem kleinen Ferienort in der Bretagne. In Pléneuf Val André war es seit Anfang April zu Protesten
gekommen, weil das Beethoven-Gerät, angebracht an der Mauer eines
Hauses mit Ferienwohnungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein bei Passanten
hervorgerufen hat. Eine Vereinigung von Geschäftsleuten brachte die
Sache vor Gericht. Laut der Zeitung Le Figaro wurde das Gerät zwar
schon nach einer Woche wieder beseitigt, die Debatte über das Gerät hat
sich aber angeblich über das ganze Land ausgebreitet. Nach dem heutigen
Urteil des "Tribunal de Saint-Brieuc" hat das Gericht den durch das
Gerät entstandenen Ärger für die Nachbarschaft anerkannt und
festgestellt, dass der Apparat eine akustische Belästigung für alle
Personen darstellt.

Nach Angaben einer in Vechta ansässigen Herstellerfirma von Mosquito
sind etwa 1000 solcher Geräte in Deutschland verkauft worden. Das
Gerichtsurteil in Frankreich sei nicht weiter beunruhigend. Die
Europäische Kommission hatte sich Anfang diesen Monats gegen ein
europaweites Verbot ausgesprochen.
(tpa/Telepolis)

Source: http://www.heise.de