Österreich: Rückkehr der flammenden Granate

Das Kommando „Militärstreife & Militärpolizei“ des Bundesheeres hat ein neues Zugehörigkeitsabzeichen: Die flammende Granate – sie war bis 2005 das Symbol der Bundesgendarmerie.
 
[bmi.gv.at] Das Kommando „Militärstreife & Militärpolizei“ mit rund 400 Angehörigen ist direkt dem Streitkräfteführungskommando unterstellt und hat seinen Sitz in der Wiener Maria-Theresien-Kaserne (vgl. „Öffentliche Sicherheit“, Nr. 1-2/08). Der am 1. Oktober 2007 gebildete Spezialverband des Bundesheeres ist als „Militärstreife“ eine „Ordnungstruppe“ innerhalb des Bundesheeres; im Ausland sorgt er als „Militärpolizei“ für Sicherheit und Ordnung eines Kontingents und kann Polizeiaufgaben erfüllen, bis in ein Missionsgebiet Exekutivorgane entsandt werden.
Dementsprechend führt das neue Abzeichen in der Grundform eines spanischen Schilds sowohl die Aufschrift „Militärstreife“, als auch die Lettern „MP“ (die international bekannte Abkürzung für „Military Police“).

Die rot-weiß-roten Streifen am oberen Rand sollen auf einen Blick die Landeszugehörigkeit erkennbar machen. Die Grundfarben Schwarz und Weiß sind international typisch für Militärpolizei- Verbände.
Die in Silber gehaltene „flammende Granate“ im unteren Teil des Emblems wurde unter anderem als geschichtliches Symbol eingefügt. „Die Granate wurde im 18. Jahrhundert für militärische Grenadiere verwendet und ist seit ihrem Bestehen in allen Armeen ein Zeichen von Eliteverbänden“, erläutert Oberstleutnant Franz Baumgartner, Kommandant der „Militärstreife & Militärpolizei“.  Die flammende Granate wurde bei der französischen „Gendarmerie Nationale“ verwendet, die 1791 aus der „Maréchaussée“ entstanden war. Als die Truppen Napoléons 1805 Österreich besetzten, wurde in Oberösterreich  eine Gendarmeriekompanie aufgestellt. Die „Gens d’armes“ („Leute mit Waffen“) führten auf der Patronentasche die „flammende Granate“ der französischen Gendarmerie. Die Gendarmerie in Oberösterreich bestand nur vier Monate lang – sie wurde aufgrund des Friedensvertrags von Pressburg mit dem Abzug der Napoléonischen Truppen Anfang März 1806 wieder aufgelöst.
In den von Frankreich 1809 besetzten habsburgischen Gebieten in Oberitalien wurden ebenfalls Gendarmerieeinheiten zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit aufgestellt.
Nach der Niederlage Napoleons 1815 blieb aber die Gendarmerie- Einheit in der Lombardei im Wesentlichen bestehen. Dieses Modell war Vorbild für die 1849 in der Habsburger- Monarchie geschaffene Gendarmerie, die der k. k. Armee unterstellt wurde – und dies bis 1919 blieb. Die „flammende Granate“ wurde als Abzeichen auf der Patronentasche getragen und später auch auf dem Federbusch- Hut. 1899, nach Einführung des schwarzen Lederhelms mit dem Doppeladler als Emblem, entfiel die Granate als Korpsabzeichen für die Gendarmerie. 1917 wurde sie wieder eingeführt – als Kappenemblem der k. k. Feldgendarmerie der Armee. Mit dem Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 wurde die Gendarmerie in einen nach militärischem Muster organisierten Zivilwachkörper umgewandelt und dem Staatssekretär des Inneren unterstellt. Die gelbe Granate wurde ab 1921 auf der linken Seite der Uniformkappe als Korpsabzeichen verwendet.


Mit der Schaffung des einheitlichen Wachkörpers „Bundespolizei“ am 1. Juli 2005 war das Ende der Bundesgendarmerie besiegelt; die letzten Uniformsorten mit der Granate wurden nach einer Übergangsfrist am 31. Dezember 2007 ausgemustert.
Mit dem neuen Abzeichen der österreichischen Militärstreife ist die Granate jetzt zurück auf österreichischen Uniformen.

 „Sie hat sich in mehreren Armeen als Erkennungszeichen für Militärpolizeiverbände durchgesetzt, so zum Beispiel in Frankreich, Italien und den Niederlanden“, erklärt Oberstleutnant Baumgartner. Die Gendarmerie Nationale in Frankreich, die Carabinieri in Italien und die Koninklijke Marechaussee in den Niederlanden sind militärpolizeiliche Einheiten; sie nehmen in einer zivilen Komponente auch Aufgaben der Sicherheitsexekutive wahr.

Source: http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit/2008/11_12/MILIT%C3%84RSTREIFE.pdf