BKA-Chef: Software für Onlinedurchsuchungen fertiggestellt

Angeblich nur drei bis vier Einsätze für den Bundestrojaner

[golem.de] Das Bundeskriminalamt hat die Hackersoftware für
staatliche Onlinedurchsuchungen fertiggestellt. 2009 seien nur drei bis
vier Einsätze für den neuen verdeckten Zugriff auf private IT-Systeme
geplant, beteuert Behördenchef Jörg Ziercke.

BKA-Chef Jörg Ziercke erwartet 2009 nur drei bis vier
Onlinedurchsuchungen. Die sogenannte Remote Forensic Software (RFS) sei
fertiggestellt und werde für die jeweiligen Einsätze angepasst, sagte
der Behördenchef der Nachrichtenagentur AFP. "Wir werden sie anwenden in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen, wenn die Möglichkeiten unterhalb der
Onlinedurchsuchung ausgeschöpft sind."

Im August 2008 hatte Ziercke noch dem Magazin Stern erklärt, es gehe "schlicht und einfach um fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr". Es müsse "jeweils eine eigene Software entwickelt" werden, so Ziercke. Die Govware werde immer nur für den Einzelfall erarbeitet,
"ein Unikat, das speziell auf die Rechnerumgebung eines Verdächtigen zugeschnitten" werde.

Versandt wird die RFS dann per Internet. Ein Eindringen der Ermittler
in die Wohnung des Beschuldigten sieht das BKA-Gesetz nicht vor. Bisher
war geplant, dass Ermittler in die Wohnung eines Verdächtigen gelangen
und Images der Festplatten erstellen. Nach früherem Bekunden
sollten BKA-Entwickler den Bundestrojaner dann an die Rechnerumgebung
anpassen. Experten sollten das Werkzeug dann im dritten Arbeitsgang vor
Ort installieren.

Das umstrittene Ermächtigungsgesetz
für das Bundeskriminalamt ist mit Beginn des Jahres 2009 in Kraft
getreten und sieht für die Kriminalpolizei neben der Ermächtigung für
staatliches Hacking das Recht auf Abhören von Telefonaten und
IP-Telefonie, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten,
Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von
Wohnungen vor. Die Bundesoberbehörde erhält circa 20 präventive
Ermittlungsbefugnisse, die bislang nur den Länderpolizeien vorbehalten
waren. "Durch das Gesetz werden wichtige Lücken bei der Terrorbekämpfung geschlossen", so Ziercke.
(asa)