Bundeskriminalamt: Fragwürdige Rasterung

[fr-online.de] Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat am späten Donnerstagabend eingeräumt, nach den Anschlägen vom 11. September in den Daten der Telekom nach potenziellen Terroristen gefahndet zu haben. Gleichzeitig wies die Behörde die Aussagen von Telekom-Insidern zurück, das BKA hätte auch in Kundendaten eine Rasterfahndung durchgeführt. Einen "massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben", hieß es.

an habe im Jahr 2001 "aus Gründen der Gefahrenabwehr" Daten aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen erhoben, so das Bundeskriminalamt. Diese Erhebung habe sich auf Beschäftigte dieser Stellen bezogen, die mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen konnten. In diese Maßnahme sei auch die Telekom einbezogen worden, räumte das BKA erstmals ein. Man habe die Telekom angefragt, ausgewählte Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, ebenso von "zugangsberechtigten Dritten". Demnach sollte die Telekom hauptsächlich Daten von Mitarbeitern herausgeben, "die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten" – eine Art delegierte Rasterfahndung in Personaldaten.
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Unklar bleibt wie viele Mitarbeiter betroffen waren, mit welchen Kriterien gesucht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Rasterung erfolgte. Die Betroffenen wissen laut BKA bis heute nichts von der heimlichen Überprüfung. "Die erhobenen Daten seien im Jahr 2003 vernichtet worden, teilt das BKA mit. "Eine Benachrichtigungspflicht möglicher Betroffener ergab sich vor diesem Hintergrund nicht." Schließlich habe man die von der Telekom herausgegebenen Mitarbeiterdaten nicht auch noch mit anderen Datenbeständen abgeglichen.

Mitarbeiter der Telekom dürften nach diesen Informationen des Bundeskriminalamts viele Fragen haben. Bundestagspolitiker fordern nun eine schnelle Aufklärung der Vorgänge: "Dieser Sache muss auf den Grund gegangen werden", sagte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Wiefelspütz betonte: "Der Bund durfte keine Rasterfahndung machen – das durften damals nur die Länder." Laut Polizei-Experten gibt es einige offene Fragen zum Vorgehen des BKA nach dem 11. September. So habe das Amt in der angespannten Situation nach den Anschlägen auch Aufgaben an sich gezogen, die eigentlich nur Landespolizeibehörden ausführen durften. Das BKA wollte damals die Fahndung bei sich konzentrieren, heißt es.

Tatsächlich wurde mit Rasterfahndungen nach dem 11. September kein Terrorist gefunden – dafür wurden Fälle publik, in denen unbescholtene Studenten zum Beispiel aus dem Iran mit ausländischen Namen oder Geburtsorten in islamischen Ländern plötzlich Vorladungen bekamen und zu ihrem Erstaunen von Terror-Fahndern befragt wurden.

Der Bundestag wird sich den Vorfällen bei der Telekom annehmen. "Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben", sagte Wiefelspütz. Er werde den Fall im Innenausschuss des Bundestages zum Thema machen.

Auch die Grünen sehen Handlungsbedarf: "Wir erwarten umgehende Aufklärung", sagt die datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Silke Stokar. "Wir werden im Innenausschuss einen Bericht anfordern."

Source: www.fr-online.de 

One response to “Bundeskriminalamt: Fragwürdige Rasterung”

  1. Daniel

    Die Rasterfahndung mit den Daten der eigenen Telekombeschäftigten der Telekom AG zeigt wieder einmal, wie dringend wir in Deutschland ein Arbeitnehmer Datenschutzgesetz brauchen.
    Denn von den Telekom mitarbeitern wird wohl kaum einer den Mund aufreissen..
    So zeit mir interna von einem Bekannten bei der Telekom bekannt sind, herrscht da seit Abbau von über 100.000 Arbeitsplätzen, seit der Privatisierung 1994 ein übler Terror. Es waren mal 230.000 Mitarbeiter bei der deutschen telekom beschäftigt und jetzt liegt die Zahl bei 130.000.