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Fahnder aus dem "Arbeitsbereich Internet Recherche" des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg haben nach eigenen Angaben
(PDF-Datei) weltweit 9000 Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von
Kinderpornografie veranlasst. In Deutschland allein seien im Rahmen der
Mitte 2008 aufgenommenen Ermittlungen mehr als 1000 Internetanschlüsse
überwacht worden. Diese Zahl hätte höher ausfallen können, da viele
Provider erst seit dem 1. Januar 2009 der Verpflichtung zur Vorhaltung
von Verbindungsdaten nachkommen, meinen die LKA-Fahnder.
"Seit dem 1. Januar 2008 sind die Provider zur
Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten verpflichtet. Auf
Grund einer gesetzlich festgelegten Übergangszeit erfolgt die
Speicherung bei den Providern im Wesentlichen erst zum 1. Januar 2009",
heißt es in der Mitteilung. Bei den Ermittlungen, während der in
Deutschland unter anderem 500 Computer beschlagnahmt wurden, seien 377
weitere Anschlussinhaber nicht ermittelt worden, da einige Provider die
Verbindungsdaten sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht
hätten. "Hier zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung durch die
Provider unverzichtbar ist, um Straftaten im Internet verfolgen und
Verdächtige ermitteln zu können", schließt das LKA daraus.
Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung stößt bei einigen
Providern auf Widerstand, da sie die Überwachungstechnik auf eigene
Kosten anschaffen und betreiben müssen. BT Deutschland, QSC und die Freenet-Töchter
Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile gingen deshalb vor Gericht
und setzten sich vorerst durch. Bis eine grundsätzliche Entscheidung
gefallen ist, dürfen sie von der Bundesnetzagentur nicht zur
Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Außerdem liegt dem
Bundesverfassungsgericht eine "Massenklage" gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten vor.
(anw/c’t)
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