BKA-Chef: Umgehen von Kinderporno-Sperren ist strafbar

[heise.de] Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den
Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor
kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des
Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der
Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt
der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der
Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar."
Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei
späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der
Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden
könne.

Allgemeines Ziel des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes
ist es laut dem Ermittler, "an das Rechtsbewusstsein derjenigen Nutzer
zu appellieren, die sich durch das Auffinden von Kinderpornographie im
Netz strafbar machen". Dies seien zum einen "pubertierende Jugendliche
und Heranwachsende", die ihre sexuellen Phantasien befriedigen wollten
und dabei auf Hinweise zu kinderpornographischem Material stoßen
würden. Zum anderen gehe es um Erwachsene, die zu Kunden kommerzieller
Anbieter werden sollten.

Seine Thesen versuchte Ziercke mit den gängigen Praktiken der
Fahnder zu belegen. So habe allein das BKA Tausende PCs sichergestellt
im Rahmen von Hausdurchsuchungen. Auf diesem Beweismaterial "gucken wir
uns genau die Wege an, wie welche Inhalte abgerufen werden", führte der
SPD-Mann aus. Dabei handle es sich um wichtige Informationen für den
Staatsanwalt und die Richter. Er könne daher die Diskussion, dass das
Ganze nicht wirkungsvoll sei, "nur dann verstehen, wenn Sie alle der
Meinung sind, Gesetze muss man nicht beachten". Wenn das
Rechtsbewusstsein in diesem Maße aber nicht mehr vorhanden sei, "können
wir unsere Rechtsordnung vergessen".

Der Ermittler wehrte sich zugleich gegen den Vorwurf, das die
Sperrliste erstellende BKA würde Zensur ausüben. Die Menschenwürde der
Missbrauchten stellt seiner Ansicht nach eine legale Vorgabe zur
Einschränkung der Informationsfreiheit der Nutzer dar. Ebenso wenig
wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung
käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei "sofort einschreiten".
Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen
würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete
Ziercke freilich nicht. Mit dem "Access Blocking" werde das BKA ihm
zufolge nun "einen Beitrag dazu leisten, dass diese allgemeine Regel
aus der realen Welt auch im Internet Wirkung entfaltet". Der staatliche
Schutz von Kindern vor schlimmsten Verbrechen dürfe vor dem Netz nicht
kapitulieren.

Nicht gelten lassen wollte Ziercke die Kritik, dass das von ihm
geführte Haus ein geheimes Filterverzeichnis errichte. Dieses werde
vielmehr den Mitgliedern des gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremiums
und den Providern zugänglich gemacht. "Keinesfalls werden beliebige
Inhalte gesperrt", betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich
selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen
aussetzen. "So blöd sind wir nun auch nicht." Die Liste enthalte
"ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material".
Die entsprechende Einstufung werde von "erfahrenen Sachbearbeitern nach
dem 4-Augen-Prinzip" vorgenommen. Das Verzeichnis sei "jederzeit
überprüfbar" und könnte tagesaktuell auch den Bundestagsabgeordneten
zur Verfügung gestellt werden. Eine komplette Veröffentlichung der
Schwarzen Liste lehnt der Fachmann aber ab, um nicht Missbrauch
Vorschub zu leisten.

Weiter verteidigte Ziercke den Ansatz des BKA, bei Funden von
Kinderpornos auf Servern im Ausland zunächst die dortigen
Polizeistellen zu kontaktieren und auf Rechtshilfeabkommen zu setzen.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte hier
festgestellt, dass die Ermittler auch "Abuse"-Mails an die Provider
direkt schicken könnten. Beim BKA handle es sich um eine
Vollzugsbehörde, die "nach den Regeln vorgehen" müsse. "Ich kann nicht
in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein
Löschen beantragen." Das funktioniere nicht "und ist uns nicht
erlaubt". Insgesamt gebe es 30 bis 40 "Failed States", wo
erfahrungsgemäß "nichts passiere" und Kinderpornographie nicht geächtet
sei. Eine "öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts" finde dort
nicht statt.

Hartmann erklärte, dass bei den Kinderporno-Sperren "Schluss" sein
müsse und eine Ausweitung für ihn nicht in Frage komme. "Ich verstehe,
wie riskant das ist, wie schleichend die Entwicklungen sein können",
meinte der Sozialdemokrat. Beim Thema Copyright erhalte er zwar viele
Mails von Kunstschaffenden und Verlagen, "die sich bitter beschweren".
Er habe zur Lösung des Problems wiederholter Urheberrechtsverletzungen
im Netz daher für sich noch keine Antwort gefunden. Das Sperrgesetz
müsse aber "auf den Bereich beschränkt bleiben, den wir umrissen haben".

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die das Thema
Web-Sperren maßgeblich neben Ziercke forcierte, nutzt ihre Erfahrungen
und ihre seit Monaten wiederholten Begründungen für die Websperren
derzeit für Wahlkampfzwecke. So beklagte die CDU-Politikerin bei einem
Auftritt an der Saar gemäß einem Videomitschnitt
am Montag, dass Surfer die grauenhaften Bilder von Kindesmissbrauch
hierzulande derzeit trotz längst bestehender Strafbarkeitsregeln
"vollkommen frei" anklicken könnten. Ohne die Zugangsblockaden seien
deutschen Kräften bei ausländischen Servern vielfach die Hände
gebunden, da man nicht "die Weltpolizei spielen" könne.

In ihrem Wahlkampfauftritt ging von der Leyen aber beispielsweise nicht darauf ein, dass sie sich mit dem Vorwurf des angeblich fehlenden Kinderporno-Verbot in Indien einen veritablen Fauxpas geleistet hatte. Genausowenig erwähnte sie, dass sowohl die Kinderschutzorganisation Carechild als auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur
Tests durchführt hatten, nach denen sich auch kinderpornografische
Internetangebote im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen lassen.

"Himmel noch mal", wetterte die Ministerin vielmehr, es müsse doch
auch hierzulande möglich sein, Vorbildern für Web-Blockaden etwa in
skandinavischen Ländern zu folgen. Niemand solle den Eindruck erwecken,
dass die Verfassung die Verbreitung von Kinderpornographie schütze. Das
Wirtschaftsministerium habe daher "ruckzuck" ein Gesetz auf den Weg
gebracht. Auch danach habe sie aber noch "Stürme durchstehen" müssen:
"Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die
schrieen, das ist Zensur."

Source: http://www.heise.de/newsticker/BKA-Chef-Umgehen-von-Kinderporno-Sperren-ist-strafbar–/meldung/143716