Anzahl der Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung gestiegen

[heise.de] Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verfahren, in denen
Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht
wurden, gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent gestiegen. Während es 2007
noch 4806 solcher Verfahren gegeben hat, sind es im vergangenen Jahr
5348 gewesen, berichtet die Süddeutsche Zeitung über eine Statistik des Bundesamtes für Justiz zu den Maßnahmen nach § 100a StPO.
Insgesamt seien 16.463 Mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden.
Besonders stark sei mit 30 Prozent der Anstieg in Bayern gewesen, dort
seien 2008 1023 Verfahren mit TK-Überwachung registriert worden.

Die Zahlen beziehen sich laut dem Bericht nur auf die
Abhörmaßnahmen, die im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren
wegen eines konkreten Tatverdachts eingeleitet wurden. Sie enthalten
keine Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven
Zwecken und Eingriffen der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Die
Geheimdienste werden nicht von der Justiz, sondern von der
G-10-Kommission des Parlaments kontrolliert.

Malte Spitz, Vorstandmitglied von Bündnis 90/Die Grünen, sieht in
den Zahlen den Bedarf für eine umfangreiche Reform begründet. Die
Telekommunikationsüberwachung dürfe nicht zum Regelinstrument werden, schreibt er in seinem Weblog, in dem er die Statistik des Bundesamts für 2008 veröffentlicht hat
(PDF-Datei). Auch meint Spitz, die Vorratsdatenspeicherung sei ein
unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, sie müsse beendet
werden.

2008 gab es laut einer weiteren von Spitz veröffentlichten Statistik (PDF-Datei) 8316 Verfahren, in denen nach § 100g StPO
Verkehrsdaten erhoben wurden. In etwa der Hälfte der Fälle waren die
Daten allerdings nicht älter als einen Monat. Peter Schaar,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hatte in seinem Jahresbericht auf ein Gutachten
(PDF-Datei) des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht verwiesen, das die datenschutzrechtliche
Kritik an der Ausgestaltung der Verkehrsdatensabfrage zu
Strafverfolgungszwecken bestätige.
(anw/c’t)

Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/145735