Hustinx: Datenschutz in der EU steht vor großen Aufgaben

[heise.de] Europa gewöhnt sich allmählich daran, seinen Datenschützer um Rat zu fragen, wenn es um die Verarbeitung von Personendaten geht. Über hundert Mal haben die europäischen Behörden und Agenturen ihren obersten Datenschützer 2008 um Rat bei der Verarbeitung von Daten gefragt. Das seien mehr Anfragen als in den vorigen Jahren, schreibt Peter Hustinx in seinem nun veröffentlichten Jahresbericht 2008. Hustinx erwartet, dass der Lissabon-Vertrag den Datenschutz in der Gemeinschaft weiter verbessern könne. Unter anderem fällt dann auch die polizeiliche Zusammenarbeit, die so genannte dritte Säule, unter die Aufsicht des Europäischen Datenschutzbeauftragen (DSB).

Hustinx untersuchte 2008 unter anderem die Videoüberwachung europäischer Gebäude. Er empfiehlt, auf andere Maßnahmen für mehr Sicherheit zu setzen und rät dem Ministerrat, journalistische Akkreditierungsdaten nicht wie geplant für bis zu 30 Jahre zu speichern. Hustinx, der die knapp 40 Datenschutzbeauftragten europäischer Agenturen berät, hat 2008 auch erstmals mehrere Vorortvisiten unternommen, um die Einhaltung der Standards in den EU-Institutionen zu unterstützen. 91 Mal wurde der DSB wegen möglichen Verstößen gegen die Datenschutzstandards angerufen, allerdings waren nur knapp 30 Beschwerden zulässig.

Trotz einer insgesamt positiven Bilanz spricht Hustinx von vielen großen Aufgaben, vor denen der Datenschutz in Europa stehe. Intern nennt er dabei den Einsatz neuer Techniken, etwa biometrische Zugangskontrollen wie den Irisscan bei Einrichtungen wie der Europäischen Zentralbank. 2009 stünden das Stockholm-Programm zur inneren Sicherheit und die geplanten Regelungen zur Weitergabe von Bankdaten aus den neuen SWIFT-Datenzentren in Europa oben auf dem Arbeitsprogramm der Gemeinschaftsgesetzgebung. Hustinx wartne vor der Einrichtung neuer zentralisierter Datenbanken.

2008 hat Hustinx insgesamt 14 offizielle Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen in der Gemeinschaft abgegeben, darunter waren Stellungnahmen zur Reform der E-Privacy-Richtlinie oder zu biometrischen Merkmalen in Reisepässen. Viele Bedenken des Datenschützers werden zwar in den Gesetzgebungsverfahren gehört, sie werden aber nicht immer berücksichtigt. (Monika Ermert) / (anw/c’t)

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