Kommission verstärkt Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus und erlaubt den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die Fingerabdruckdaten von Personen, die um internationalen Schutz nachgesucht haben
[europa.eu] Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die EURODAC-Datenbank erlaubt, um Terrorismus und schwere Kriminalität, wie den Menschen‑ und Drogenhandel, zu bekämpfen. Die Maßnahmen berücksichtigen ferner die Vorschläge des Europäischen Parlaments und des Rates zur EURODAC-Verordnung, um die EURODAC-Datenbank effizienter zu nutzen.
Vizepräsident Barrot, das für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Mitglied der Kommission, erklärte : "Probleme im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung lassen sich auf nationaler Ebene oder auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht wirksam behandeln. Nur ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene kann eine solche Zusammenarbeit gewährleisten. Mit diesem wichtigen Vorschlag wird den europäischen Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf EURODAC ermöglicht, um den Terrorismus zu bekämpfen. Diese Verbesserung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität geht einher mit dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz der personenbezogenen Daten“.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen regeln das Verfahren für den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zur EURODAC-Datenbank und die Bedingungen, unter denen die entsprechenden Anträge gestellt werden können. Gleichzeitig bieten die Maßnahmen eine Reihe von Garantien, um den Schutz der personenbezogenen Daten der betreffenden Personen und das Recht auf Asyl zu gewährleisten.
Obwohl die Strafverfolgungsbehörden vieler Mitgliedstaaten Zug riff auf ihre nationalen Datenbanken haben, die die Daten von Personen, die um internationalen Schutz nachgesucht haben, enthalten, ist es für sie sehr schwierig und mühsam, diese Informationen untereinander auszutauschen. Zwar gibt es mehrere Instrumente auf EU-Ebene, die den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die erforderlichen Fingerabdrücke erleichtern. Gleichwohl werden durch den neuen Vorschlag mehrfache Anträge auf Zusammenarbeit vermieden, da unmittelbar auf EU-Ebene der Mitgliedstaat benannt wird, der über die betreffenden Fingerabdrücke verfügt. Der Abgleich der Fingerabdrücke erfolgt dann zwischen den Antrag stellenden Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten, die sich im Besitz der Daten befinden.
Die EURODAC-Datenbank enthält die Fingerabdrücke von Personen, die um internationalen Schutz nachgesucht haben, und von Drittstaatsangehörigen, die illegal in einen Mitgliedstaat eingereist sind. Diese Datenbank wurde zum Zwecke der Asylpolitik der Union eingerichtet und genutzt.