[cop2cop.de] Brandenburgs Polizei hat eine erfolgreiche Testphase bei der Nutzung der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung bilanziert. Seit 2007 nutzte die Polizei bei über 300 Anlässen ihre entsprechende Befugnis, die ihr der Landesgesetzgeber Ende 2006 eingeräumt hat. 31 Mal ging es dabei um die Abwehr konkreter Gefahren, in 301 Fällen unterstützte die neue technische Möglichkeit die Fahndung nach Straftätern. Dazu wurden bisher drei mobile und zwei stationäre Fahndungssysteme genutzt.
Der Inspekteur der Landespolizei, Jürgen Jakobs, bewertet die bisherigen Praxiserfahrungen als durchweg positiv. “Wir haben in Situationen, wo nach Erkenntnissen eindeutig Gewalt zu befürchten war, potentielle Täter rechtzeitig erkannt, und wir konnten nach zum Teil schweren Straftaten flüchtige Täter festnehmen. Das wäre uns ohne die neue Fahndungstechnik mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gelungen. Die Erfolgschancen der Polizei sind so deutlich besser”, betonte Jakobs. Als Beispiele nannte der Inspekteur mehrere Einsätze bei Veranstaltungen von Rockerclubs, wo die Anreise gewaltbereiter Mitglieder rivalisierender Vereine verhindert und gefährliche Gegenstände rechtzeitig beschlagnahmt werden konnten. Anfang September dieses Jahres gelang es, auf der Autobahn nach einem zuvor in Nordrhein-Westfalen verübten bewaffneten Banküberfall dank des Einsatzes der automatischen Kenzeichenfahndung die beiden Täterfahrzeuge festzustellen und drei osteuropäische Täter durch SEK-Kräfte festzunehmen.
Innenminister Jörg Schönbohm, dem kürzlich ein Praxisbericht vorgelegt worden war, bezeichnete die automatische Kennzeichenfahndung mit Blick auf die Brandenburger Erfahrungen als “ein unverzichtbares Plus für den Einsatz der Polizei zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung sowie Festnahme von Straftätern”. Nachdrücklich warnte er davor, diese und andere notwendige Arbeitsgrundlagen der Polizei beim Dienst für die Sicherheit der Bürger in Frage zu stellen. “Wer hier abrüsten will, der gibt ein Stück Sicherheit auf und spielt so letztlich den Tätern in die Hände”, sagte Schönbohm heute in Potsdam. Er verwies darauf, dass die rechtlichen Grundlagen und deren Anwendung durch die Landespolizei allen rechtsstaatlichen Kriterien genügen. “Während andere noch nacharbeiten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht Brandenburg für seine anlassbezogene Praxis bei der automatischen Kennzeichenfahndung ausdrücklich gelobt. Mehr Bestätigung geht nicht.”
Nach den positiven Praxiserfahrungen der Testphase soll die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung mit Beginn des nächsten Jahres als Möglichkeit der Alltagsorganisation den Polizeibehörden übertragen werden. In einem weiteren Schritt ist danach eine Aufstockung auf insgesamt acht Standorte im Land vorgesehen. Außerdem erfolgt in Umsetzung eines entsprechenden Landtagsbeschlusses eine Evaluation der Eingriffsnorm. Dazu wird im Rahmen einer unabhängigen wissenschaftlichen Begleitforschung beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg bis zum 31. März 2011 ein Abschlussbericht vorgelegt.