[proasyl.de] Wie
aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 16. September
2009 hervorgeht, gibt es nach wie vor keine verbindlichen
menschenrechtlichen Leitlinien für die europäische Grenzagentur
FRONTEX. Die von der EU-Kommission geplanten Leitlinien würden sich
noch in einer sehr frühren Entwurfsfassung befinden, teilte die
Bundesregierung mit. Seit mehreren Jahren werden solche Leitlinien
verhandelt – bislang jedoch ohne Erfolg. Vor allem aus den Reihen der
Mitgliedstaaten werden die Leitlinien seit Jahren bekämpft.
Die Bundesregierung teilt nun in der Beantwortung
der Kleinen Anfrage mit, sie unterstütze die EU-Kommission in ihrem
Anliegen, "anerkannte Standards des Völker- und Europarechts in die
Leitlinien einzubeziehen und damit mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit
bei gemeinsamen Einsätzen der Mitgliedstaaten unter der Ägide von
FRONTEX zu bekommen". Dies stellt eine Trendwende in der Positionierung
der Bundesregierung dar, die noch vor wenigen Jahren die Geltung der
Genfer Flüchtlingskonvention auf hoher See bestritten hatte. So sehr
dies zu begrüßen ist, so fatal ist die Unfähigkeit der EU, endlich die
dringend erforderlichen Leitlinien zu verabschieden.
PRO ASYL kritisiert, dass mit den FRONTEX-Einsätzen
im Mittelmeer und vor der westafrikanischen Küste das
Flüchtlingsvölkerrecht verletzt wird. FRONTEX-Schiffe drängen
regelmäßig Flüchtlingsboote zurück in Staaten, in denen sie keinen
asylrechtlichen Schutz finden können. In Staaten wie Libyen droht ihnen
die Kettenabschiebung, unmenschliche Haft oder Misshandlungen. Dass
eine europäische Grenzagentur eingerichtet wurde, ohne dass die
menschenrechtlichen Verpflichtungen seitens der EU klargestellt worden
sind, ist unverantwortlich. PRO ASYL fordert, die
menschenrechtswidrigen FRONTEX-Einsätze zu stoppen und gefahrenfreie
Zugänge nach Europa zu schaffen.
Antwort auf die Kleine Anfrage
Source: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/frontex_ohne_menschenrechtliche_leitlinien/back/764/