Journalisten Checchino Antonini und Piero Sansonetti wegen Verleumdung zu 8 Monaten verurteilt

Recht auf ´Berichterstattung, wer den G8 antastet, büßt

In einem Artikel von 2005 wurde der Streit um die Beförderungen
von in G8-Gewalttaten verwickelte Polizeifunktionäre thematisiert

Der Liberazione-Journalist Checchino Antonini und der ehemalige
Direktor dieser Tageszeitung Piero Sansonetti, sind verurteilt worden,
weil die Zeitung 2005 einen Artikel veröffentlichte, in dem von der
hitzigen Polemik berichtet wurde, die wegen den einigen in den
Gewalttaten des G8 in Genua verwickelten Polizeifunktionären entbrannt
war. Im Besonderen wurden dabei die vom Polizeichef Gianni De Gennaro
benutzten Bewertungskriterien angeprangert. Aus diesem Vorfall gehen
ein Recht auf Berichterstattung , das gefährdet ist und die
Umöglichkeit, sich mit noch der klaffende Wunde vom Juli 2001 auf
journalistisch effektive Weise auseinanderzusetzen hervor.

Kann man aufgrund eines Artikels, der sich mit den tragischen
Ereignissen im Juli 2001 in Genua beschäftigt wegen Verleumdung
verurteilt werden? Kann ein Bericht dem die Fakten wiedergebenden
Journalisten ein Urteil über acht Monate einbringen? Es handelt sich
nicht um Fragen ohne Antwort, weil das, was den beiden italienischen
Journalisten am vergangenen Dienstag widerfahren ist, jeden Zweifel
beseitigt.

Es ist der Journalist Chechino Antonini, der erzählt, wie sich die
Fakten abspielten und warum es zur Verurteilung wegen Verleumdung kam.
“Zwei Polizisten von der Polizeigewerkschaft”, erinnert sich Antonini,
“hatten sich durch einen von Liberazione im September 2005 erstellten
Bericht über eine sehr heftige Polemik von
Polizeigewerkschaftssekretären gegen Gigi Malabarba und weiteren
Abgeordneten diffamiert gefühlt, die eine Anfrage über die sehr guten
Noten eingereicht hatten, die De Gennaro, der damals Polizeichef und
Präsident der Bewertungskommission war, einigen Funktionären erteilt
hatte, die sich der Gewalttaten im Juli 2001 in den Straßen von Genua
schuldig gemacht hatten”.

Warum sollen sich diese beiden Personen diffamiert gefühlt haben?

“Einer ist Generalsekretär einer Polizeigewerkschaft, der andere ist
sein Bruder, der Sekretär für die Provinz Bari ist und gegen den zu dem
Zeitpunkt wegen Begünstigung und Verletzung des Berufsgeheiminisses
ermittelt wurde, da er, laut Anklage, einige in faschistische
Übergriffe verwickelte Personen informiert haben soll, dass sie
Gegenstand von Abhörmaßnahmen durch Ermittler waren”.

Wie lässt sich dieses Urteil einschätzen?

“Fünf Jahre später fällt ein extrem hartes Urteil über uns her, ganz
besonders vor dem Hintergrund des Antrags der Anklage, die für eine
Geldstrafe in Höhe von 400 Euro plädiert hatte. Stattdessen wurde
dieses Urteil zu acht Monaten gefällt, das hinsichtlich der Reduktion
der Spielräume des Rechts auf Berichterstattung wie ein Alarmsignal
klingt”.

Was könnte dieses Urteil des Richters ausgelöst haben?

“Im Augenblick kann ich eins sagen: dass ein Artikel, der Genua und
die über alle Maße mächtige Gestalt De Gennaros auf irgendeine Weise
berührt, ein derart abnormes Urteil auslöst, ist eklatant. Das, was
daraus hervorgeht ist, dass der, der den G8 antastet, büßen muss”.

(alessandro fioroni)

Source: http://www.agenziami.it/articolo/5677/Diritto+di+cronaca+chi+tocca+il+G8+paga/