In einem Urteil mit weitreichenden Konsequenzen hat das Gericht erster
Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg am 30. September
2009 die Beschlüsse des Europäischen Rats über die Konteneinfrierung
und die Eintragung in die EU „Terrorismusliste" bezüglich des
philippinischen Politikers und Publizisten Prof. Jose Maria Sison, der
im holländischen Exil lebt, für nichtig erklärt. Der Europäische Rat
hat entschieden, keine Berufung gegen dieses Urteil einzulegen und
Herrn Sison von der Liste zu nehmen.
[de.indymedia.org] Herr Sison,
der unter anderen auch vom Generalsekretär des ECCHR Wolfgang Kaleck
vertreten wurde, wurde zunächst im Oktober 2002 in die Liste
aufgenommen. Bereits 2007 urteilte das europäische Gericht erster
Instanz, dass die Aufnahme in die Liste gegen Sisons Recht auf ein
faires Verfahren (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention)
verstoße, da er ohne jegliche Begründung mit den Sanktionen
konfrontiert wurde und ihm damit auch keinerlei Gelegenheit gegeben
war, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. (weiter auf indymedia.de)