Abschiebungen stoppen – Dublin II kippen!
Die Dublin II-Verordnung regelt, welches europäische Land für die Bearbeitung
eines Asylantrages zuständig ist. Nach den in der Präambel der Verordnung
genannten Erwägungen soll das europäische Zuständigkeitssystem
„auf objektiven und für die Mitgliedsstaaten und die Betroffenen gerechten
Kriterien basieren“. Dabei folgt die Verordnung mit wenigen Ausnahmen
dem Verursacherprinzip. Das Land, welches die Einreise des Asylsuchenden
„verursacht“ hat, weil seine Botschaft ein Visum ausgestellt hat oder weil es
an der Grenze nicht ordentlich aufgepasst hat, soll für die Prüfung des
Asylantrags zuständig sein.
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