Die französische Bürgerrechtsinitiative La Quadrature du Net hat am Dienstag erstmals ein durchgesickertes Dokument aus den Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht, das den gesamten Umfang des geplanten Vertrags abbildet.
[futurezone.orf.at] Das Dokument, das als "vertraulich" gekennzeichnet ist, ist ein konsolidierter Text, der den Schwerpunkt auf Vorschläge der USA und Japans legt. Es gibt den Stand der Dinge vom 18. Jänner 2010 wieder. Eine eingehende Analyse des 56 Seiten und zahlreiche Änderungswünsche und Fußnoten umfassenden Dokuments steht derzeit noch aus.
Klar ist jedoch, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler nach erster Lektüre des Dokuments gerechtfertigt erscheinen. In Artikel 2.14 ("Criminal Offenses") wird recht locker definiert, gegen wen strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Hier kommt der auch vonseiten des EU-Handelskommissariats immer wieder angeführte Begriff des "gewerbsmäßigen" Urheberrechtsverstoßes ("Commercial Scale"). Hier fordert die mexikanische Seite zu Recht, dass es eine exakte Definition von "gewerbsmäßig" im Abkommen geben müsse. (weiter auf futurezone.orf.at)