[register.consilium.europa.eu] Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon kann die Europäische Union verstärkt im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts tätig werden, wo sich ihr neue Möglichkeiten eröffnen, den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Kriminalität Impulse zu geben und sie hierbei zu unterstützen; dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, die zu einer der schwersten Bedrohungen für das Funktionieren des gesellschaftlichen Zusammenlebens und für die Sicherheit der Bürger in der Union geworden ist.
Die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch den Vertrag von Lissabon spiegelt sich nicht nur in der Festigung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, in der Ausweitung der Bereiche, in denen Rechtsvorschriften harmonisiert werden können, und in der Weiterentwicklung der im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit bereits bestehenden
Mechanismen wie Eurojust wider, sondern findet auch darin ihren Niederschlag, dass neue Instrumente, die neue Handlungsspielräume eröffnen, vorgesehen werden; ein Beispiel hierfür ist die in Artikel 86 des Vertrags von Lissabon vorgesehene Europäische Staatsanwaltschaft. (pdf auf register.consilium.europa.eu)