Am Dienstag bringt Ministerin Bandion-Ortner beim Ministerrat das Terrorismus-Präventionsgesetz ein. So soll etwa die Teilnahme an Terrorcamps bestraft werden. Kritik kommt von NGOs.
[diepresse.com] Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will der Regierung am Dienstag das umstrittene Terrorismus-Präventionsgesetz vorlegen. Mit dem Gesetz soll die Ausbildung in Terrorcamps unter Strafe gestellt werden, aber auch das Gutheißen von strafbaren Handlungen. Menschenrechts-Organisationen befürchteten, dass auch ziviler Ungehorsam, wie etwa die Besetzung einer Universität oder eines Naturschutzgebietes, kriminalisiert werden könnten.
Bisher gab es im österreichischen Gesetz keine juristische Handhabe gegen Personen, die sich in Terrorcamps in Afghanistan oder Pakistan ausbilden lassen. Mit der Gesetzesnovelle soll diese Lücke nun geschlossen werden, sagt Bandion-Ortner. Man müsse schon bei Vorbereitungs- und Organisationsmaßnahmen ansetzen, "denn wenn das Attentat verübt wurde, dann ist es zu spät", sagte die Ministerin.
Strafen für "Hassprediger"
Das Terrorismus-Präventionsgesetz sieht vor, dass die Teilnahme an Terrorcamps künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft geahndet wird. Auch "Hassprediger" sollen künftig nicht straflos davon kommen. Bandion-Ortners Definition eines "Hasspredigers": "Das sind Menschen, die vor einer Öffentlichkeit, also mindestens dreißig Personen, Hasstiraden von sich geben und so wirklich Hass erzeugen oder zu terroristischen, strafbaren Handlungen aufrufen."
Deshalb wird die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat im Internet oder anderen Medien, künftig mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren bedroht sein. Ebenso wie die Aufforderung zu terroristischen Taten oder deren öffentliches Gutheißen.
Kriminalisierung von Demonstranten?
Im Vorfeld hatte es allerdings scharfe Kritik am Gesetzesentwurf gegeben. Amnesty International befürchtete etwa, dass auch Demonstranten oder Aktivisten kriminalisiert werden könnten. Also dass die Terrorgesetze gegen unliebsame Proteste der Zivilgesellschaft angewandt werden könnten. Was ja etwa im Fall des laufenden Prozesses gegen Tierschützer, die nach dem Anti-Mafia-Paragrafen angeklagt wurden, immer wieder kritisiert wird.
Kritik wird ernst genommen
Bandion-Ortner hält derartige Befürchtungen für Übertrieben, aber man habe die Kritik ernst genommen und Anpassungen vorgenommen. So habe man klargelegt, dass die Absicht bestehen müsse, terroristische Strafakte zu verüben. Aber auch bei der Verfolgung von hehren Zielen müssten die Mittel angemessen sein, das gelte die alle Bereiche, sagt Bandion Ortner.
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