Das Bundeskanzleramt machte die Sache eilig. Ohne
Diskussion im Bundestag sollte der Bundesrat noch schnell vor der
Fußballweltmeisterschaft eine Rechtsverordnung abnicken, welche die
heute schon umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes auf ein
rechtliches Fundament stellt.
[lawblog.de] Dabei weiß die Regierung schon seit anderthalb Jahren,
dass etwa die polizeiliche Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig ist.
Verwaltungsgerichte hatten klargemacht, dass die Datensammlung ohne
entsprechendes Gesetz oder Verordnung keine wirksame Rechtsgrundlage
hat.
In der “Hooligan”-Datei waren zuletzt etwa 11.000 Personen
gespeichert. Darunter auch viele, deren Namen am Rande von
Sportereignissen von der Polizei erfasst wurden – obwohl sie selbst
nichts gemacht hatten. Teilweise wurden auch gleich Zeugen von Vorfällen
mit in die Datei eingetragen. Mit teilweise katastrophalen Folgen für
die Betroffenen. Unter anderem wurden auf Grundlage der Hooligan-Datei
sogar Ausreiseverbote verhängt. Die gerichtlichen Schlappen handelten
sich die Polizeibehörden auch meist auf Klagen von Personen ein, die
ohne vernünftigen Grund in der Gewalttäter-Kartei gelandet waren.
Der Bundesrat winkte die Verordnung durch – zu groß dürfte
die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg
mutieren. (weiter auf lawblog.de)