Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen (Text von Bedeutung für den EWR)

Gegenstand dieser Mitteilung ist der zunehmende Einsatz von Sicherheitsscannern auf den Flughäfen der Europäischen Union, für den Regelungen auf nationaler Ebene gelten. Da die derzeit in Europa eingesetzten Scanner unterschiedliche Standards aufweisen, besteht das ernst zu nehmende Risiko einer Fragmentierung der Grundrechte der EU-Bürger, die ihr Freizügigkeitsrecht beeinträchtigt und zu gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit neuen Sicherheitstechnologien Anlass gibt. Sicherheitsscanner sind zwar noch die Ausnahme auf europäischen Flughäfen, es wird aber zunehmend notwendig, diesen Bedenken rasch Rechnung zu
tragen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

In dieser Mitteilung wird die Argumentation geprüft, dass nur die gemeinsamen europäischen Luftsicherheitsstandards den Rahmen für ein harmonisiertes Konzept für den Einsatz von Sicherheitsscannern auf Flughäfen bilden können. Es wird untersucht, wie ein solches harmonisiertes Konzept den EU-Grundrechtsnormen und einem einheitlichen Niveau beim Gesundheitsschutz entsprechen sollte, damit diese Technologie in die bestehende Liste zugelassener Geräte für Personenkontrollen auf Flughäfen aufgenommen werden kann. (download pdf von register.consilium.europa.eu)