[register.consilium.europa.eu] Artikel 11 des TFTP-Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bestätigt das zweigleisige Vorgehen, zu dem das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 5. Mai 2010 aufgerufen hat. Infolgedessen enthält das Abkommen zwar strikte Garantien für die Datenübermittlung, beinhaltet zugleich jedoch die Feststellung, dass die Europäische Union auf längere Sicht beabsichtigt, ein dem TFTP vergleichbares System zu errichten, damit die Extraktion der Daten auf dem Boden der EU erfolgen kann. Die Vereinigten Staaten haben sich in dem Abkommen verpflichtet, mit ihrer Mitwirkung, Unterstützung und Beratung konkret zur Einführung dieses Systems beizutragen.
Die Europäische Kommission wird im zweiten Halbjahr 2010 eine Studie in Angriff nehmen, um zu prüfen, ob ein dem TFTP vergleichbares EU-System, das eine gezieltere Datenübermittlung von der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten gestattet, errichtet werden kann. Die Ergebnisse dieser Studie werden in erheblichem Maße einfließen in die Mitteilung der Kommission zur Realisierbarkeit eines dem TFTP vergleichbaren EU-Systems, die die Kommission in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms1 bereits für 2011 angekündigt hat. (pdf auf register.consilium.europa.eu)