Die Datenbank Elena verletzt die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer.
Von Gerhart R. Baum
[stuttgarter-zeitung.de] Elena ist eine Abkürzung für "Elektronischer Entgelt/Nachweis", ein Projekt der Bundesregierung, wonach seit dem 1. Januar 2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln muss. In ihm sind viele persönliche Angaben über die erfasste Person enthalten. Der Zweck wurde darin gesehen, die Verwaltung zu vereinfachen und Sozialbetrug zu verhindern. Zu den Daten gehören Steuerklasse, Gehaltshöhe, Arbeitsstundenzahl, Fehltage mit der Angabe von Gründen, Abmahnungen und Kündigungen. Zugang zu diesen Daten haben bis 2015 die Arbeitsämter, danach auch Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen und Sozialämter. Durch einfaches Bundesgesetz könnten die Zugriffsmöglichkeiten etwa auf Finanzämter und Polizei ausgeweitet werden.
Man muss diese neue Datenbank mit vielen Millionen Daten von Angestellten, Arbeitern, Beamten, Richtern und Soldaten einordnen in eine Entwicklung und ein Umfeld, das durch die digitale Revolution geprägt ist. Mittlerweile wird nahezu jede personenbezogene Angabe gesammelt und gespeichert. Früher vorhandene Speicherungsgrenzen sind entfallen. (weiter auf stuttgarter-zeitung.de)