EU-Terrorlisten teilweise rechtswidrig

Peter Nowak


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat auch
Folgen für die deutsche Rechtsprechung
Vor einigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte
ein bisher in
Deutschland wenig beachtetes Urteil
gefällt, das aber Einfluss auf zur Zeit in Deutschland laufende
Verfahren hat.

[heise.de] Das macht der Europäische Gerichtshof gleich in der Überschrift der Pressemitteilung
zu dem Urteil deutlich. Dort heißt es:


Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKP-C vor Juni
2007 unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien in Listen
aufgenommen wurde, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung des
Terrorismus erstellt wurden, können nicht dazu beitragen, die
strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der genannten Organisation zu
stützen, die nicht in diese Listen aufgenommen wurden.

Bei dem erwähnten Verfahren handelt es sich bei um ein mehrmonatiges
Verfahren vor dem Düsseldorfer
Staatsschutzsenat
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