BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

Großcharter (Bereitstellung von 3 Großfluggeräten mit Besatzung für
die Durchführung von Rückführungsflügen für ausländische
Staatsangehörige in ihre Heimatländer)

Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Beschaffungsamt des BMI


[evergabe-online.de] Die Bundespolizei hat gemäß § 1 Abs. 2 BPOLG i.V.m. § 71 Abs. 3 Ziffer 1
AufenthG die Aufgabe der Rückführung von ausländischen
Staatsangehörigen in andere bzw. aus anderen Staaten. Auf
Chartermaschinen werden Personen rückgeführt, die voraussichtlich
körperlichen Widerstand gegen ihre Rückführung leisten und daher nicht
mit Linienflügen zurückgeführt werden können und deren Anzahl den
Einsatz eines gecharterten Luftfahrzeugs rechtfertigt. Diese Flüge
werden immer von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und
gegebenenfalls durch Sicherheitskräfte anderer EU-Staaten zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs begleitet.
Die Flugziele sind europäische, afrikanische und asiatische Staaten.
Für diese Rückführungsmaßnahmen benötigt die Bundespolizei 3
Großfluggeräte mit unterschiedlichen Spezifikationen, welche dem
Bedarfsträger auf Abruf vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. (weiter auf evergabe-online.de)