Die
Kommission hat heute den Jahresbericht 2009 zur Datenbank EURODAC
veröffentlicht (die Biometrie-Datenbank wird unionsweit zur Bestimmung
des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats
genutzt). Der Bericht erläutert, nach welchem Schema Asylbeantragung und
illegale Einreise in die EU ablaufen. Er macht auch deutlich, dass die
Zahl der Personen, die widerrechtlich die EU-Außengrenzen überschreiten,
stark rückläufig ist. Die Zahl der „Mehrfachanträge“ – das sind die
Fälle, in denen dieselbe Person in demselben Land oder in einem anderen
Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt hat – ist von 17,5 % im letzten
Jahr auf 23,3 % gestiegen.
[europa.eu] „EURODAC ist wesentlicher Bestandteil des von der EU errichteten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“, erklärte die für Inneres zuständige Kommissarin Cecilia Malmström. „Der
heute veröffentlichte Bericht zeigt, wie nützlich diese EU-weite
Fingerabdruck-Datenbank für die Bearbeitung von Asylanträgen ist, denn
durch die Speicherung und den Abgleich der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen lässt sich leichter
feststellen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags
zuständig ist, und so die Einreichung von Mehrfachanträgen verhindern.“
Die
EURODAC-Zentraleinheit, die das Zentralsystem verwaltet, war im
Berichtszeitraum zu 99,42% einsatzbereit und stand rund um die Uhr zur
Verfügung. Ihre Ergebnisse in Bezug auf Schnelligkeit, Leistung,
Sicherheit und Kostenwirksamkeit sind nach wie vor sehr
zufriedenstellend.
2009 wurden durch
EURODAC 236 936 Fingerabdrucksätze von Asylbewerbern, 31 071
Fingerabdrucksätze von Personen, die illegal eine Außengrenze
überschritten haben, und 85 554 Fingerabdrucksätze von Personen, die
während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet.
Den
Zahlen ist zu entnehmen, dass 2009 die Zahl der registrierten
Asylanträge um 8 % gestiegen ist, was bedeutet, dass die steigende
Tendenz der beiden Vorjahre anhält. Drastische Veränderungen gab es bei
der Zahl der registrierten illegalen Einwanderer. Nach einem Anstieg
um 62,3% zwischen 2007 und 2008 (auf 61 945) sank die Anzahl der
Registrierungen 2009 um 50 % (auf 31 071). Die Zahl der Suchvorgänge in
der Datenbank anhand von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen, die
im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, weil sie
sich dort widerrechtlich aufhielten, stieg um 12,7 %.
2009
handelte es sich bei 23,3 % der Asylanträge nicht um einen Erstantrag,
sondern um den zweiten oder x-ten Antrag. Diese Zahl schließt allerdings
nicht nur die Fälle mit ein, in denen jemand mehr als einen Asylantrag
gestellt hat, sondern auch diejenigen, in denen die Fingerabdrücke eines
Asylbewerbers sowohl von dem Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt
wurde, als auch von dem Mitgliedstaat, der letztlich für die Prüfung des
Asylantrags zuständig ist, registriert wurden. Die Kommission nahm im
Dezember 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung an,
der eine Abhilfemaßnahme für dieses Problem vorsieht.
2009
setzte sich die Tendenz des Vorjahres, nämlich zunehmende Verzögerungen
bei der Übermittlung der Fingerabdrücke an die EURODAC-Zentraleinheit
durch die Mitgliedstaaten, fort; die längste Zeitspanne zwischen Abnahme
und Übermittlung der Fingerabdrücke lag bei 36,35 Tagen. Durch die
verspätete Eingabe der Daten in das System wird unter Umständen der
falsche Mitgliedstaat für zuständig erklärt. Der Kommissionsvorschlag
sieht deshalb eindeutigere Fristen für die Datenübermittlung vor.
Hintergrund
Politischer Hintergrund
Seit
dem 15. Januar 2003 werden die Fingerabdruckdaten aller Personen über
14 Jahren, die in der Europäischen Union (sowie in Norwegen, Island oder
der Schweiz) Asyl beantragen oder beim illegalen Überschreiten einer
Außengrenze aufgegriffen werden, in der Datenbank EURODAC gespeichert.
Die Einrichtung von EURODAC erfolgte mit dem Ziel, die Entwicklung einer
gemeinsamen Asylpolitik aller Mitgliedstaaten zu unterstützen.
EURODAC
soll die Anwendung der Dublin-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 343/2003
des Rates vom 18. Februar 2003) erleichtern, die regelt, welcher
Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Zur
Feststellung der Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für die Prüfung
eines Asylantrags werden verschiedene Kriterien herangezogen. Der
zuständige Mitgliedstaat muss dann den Antrag gemäß seinem
innerstaatlichen Recht prüfen und ist verpflichtet, Asylbewerber, die in
seinem Gebiet Asyl beantragt haben und sich illegal in einem anderen
Mitgliedstaat aufhalten, wieder aufzunehmen.
Im
Rahmen des ersten Asylpakets, das als Reaktion auf die im Haager
Programm enthaltene Aufforderung zur Inangriffnahme der zweiten Phase
des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geschnürt wurde, nahm die
Kommission am 3. Dezember 2008 einen Vorschlag zur Änderung der
EURODAC-Verordnung an. Ziel der Neufassung ist es, die Abfrage der
EURODAC-Datenbank zwecks Ermittlung des für die Prüfung eines
Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats (Anwendung des Dubliner
Übereinkommens) effizienter zu gestalten und Datenschutzbelangen
ordnungsgemäß Rechnung zu tragen.
Funktionsweise des Systems
EURODAC ist das erste gemeinsame automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in der Europäischen Union.
Es
wird von der Europäischen Kommission im Auftrag der teilnehmenden
Staaten betrieben. Die Zusammenarbeit in diesem Rahmen bildet eine gute
Grundlage für weitere gemeinsame IT-Großprojekte wie das Schengener
Informationssystem der zweiten Generation oder das künftige europäische
Visa-Informationssystem.
Im Rahmen des
EURODAC-Systems sind die teilnehmenden Staaten gehalten, allen
Asylbewerbern über 14 Jahren umgehend ihre Fingerabdrücke abzunehmen.
Das diesbezügliche Verfahren wurde unter Beachtung der in der
Europäischen Menschenrechtskonvention und im Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Schutzklauseln
festgelegt. Die Fingerabdruckdaten werden mit den von anderen
teilnehmenden Staaten übermittelten und in der zentralen Datenbank
gespeicherten Daten verglichen. Zeigt EURODAC an, dass die
Fingerabdrücke bereits registriert wurden, kann der Asylbewerber in das
Land zurückgeschickt werden, in dem ihm die Fingerabdrücke erstmals
abgenommen wurden.
Der Zugriff auf das
System ist nur zu dem in der EURODAC-Verordnung genannten Zweck
gestattet. Die Datenbank enthält keine Angaben wie Namen von Personen,
sondern stützt sich ausschließlich auf den biometrischen Abgleich, der
die sicherste und genaueste Identifizierungsmethode ist. Alle
teilnehmenden Staaten sorgen dafür, dass die Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung von unabhängigen Datenschutzbehörden überwacht wird.
EURODAC
besteht aus einer bei der Kommission angesiedelten Zentraleinheit, die
mit einer vollautomatischen elektronischen zentralen Datenbank für den
Abgleich von Fingerabdruckdaten sowie einem System zur elektronischen
Datenübermittlung zwischen den einzelnen teilnehmenden Ländern und der
Zentraleinheit ausgestattet ist. Es wurden alle notwendigen Maßnahmen
getroffen, um die Sicherheit und den Schutz der gespeicherten Daten zu
gewährleisten.
Für
die Wartung und den Betrieb der Zentraleinheit wurde 2009 ein Betrag in
Höhe von 1 221 183 EUR aufgewendet. Gründe für die im Vergleich zu den
Vorjahren gestiegenen Ausgaben (820 791 EUR im Jahr 2007, 605 720 EUR im
Jahr 2008) sind die Bezahlung der ersten Tranche für die derzeitige
Aufrüstung des EURODAC-Systems sowie die gestiegenen Wartungskosten.
Mehr Informationen …
… auf der Homepage der Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_de.htm