Innenministerin Maria Fekter stützt Abschiebung der „Sans Papiers“-Fußballer auf jene Version, die zur Anzeige eines Beraters führten
Wien – Für einen Asylantrag des Nigerianers Vincent A. am 29. April 2010 in der Schubhaft gebe es „anhand des Aktes keine Anhaltspunkte“. Und dass der 21-Jährige seinen Frontex-Abschiebeflug am 4. Mai dann ohne Kleidung zum Wechseln antreten musste, sei die Schuld einer Gruppe Protestierender: „Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen wegen einer Demonstration vor dem „Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände“ hätten am 4. Mai „sämtliche Angehörigenbesuche auf einen Folgetermin verwiesen werden“ müssen – auch der Besuch von A.s mit einer Reisetasche wartenden Vertrauensperson. (weiter auf derstandard.at).
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