Die Bundespolizei führt die elektronische Kriminalakte ein
Stellen Sie sich vor, ie sind auf Streife. Ein Bahnreisender macht Sie auf eine Person aufmerksam, die er soeben beim Durchwühlen der Handtasche einer schlafenden Mitreisenden beobachtet hat. Der Mann habe einige Dinge aus der Tasche entwendet. Tatsächlich finden Sie das vermeintliche Diebesgut bei der Durchsuchung im Rucksack des Verdächtigen. Dieser bestreitet die Vorwürfe vehement und behauptet stattdessen, dass die gefundenen Gegenstände – ein Handy, 500 Euro und ein Schlüsselbund – sein Eigentum seien. Die Überprüfung der Personalien mit der elektronischen Kriminalakte ergibt jedoch, dass gegen den Mann bereits bundesweit mehrere gleichartige Strafverfahren geführt werden. Die Vorgehensweise des Täters, der sogenannte Modus Operandi, die Beute als Eigentum zu deklarieren,
war stets die gleiche. Alles Zukunftsmusik? Nein, denn die Bundespolizei führt jetzt die elektronische Kriminalakte (eKA) ein. (pdf auf bundespolizei.de)
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