VERMERK des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung für den Rat
Das Phänomen des Terrorismus weist heutzutage derart erhebliche Besonderheiten auf, dass es von der Justiz oft nur mit relativ ausgefeilten Ermittlungstechniken zu erfassen ist, wie z.B. Einsatz von verdeckten Ermittlern oder Informanten, Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Ermittlungen betreffend Computersysteme, Verwendung von Sendern und sonstigen Aufzeichnungsgeräten an oder in Fahrzeugen, die im Hoheitsgebiet mehrerer Mitgliedstaaten zirkulieren, oder auch Analysen von Finanztransaktionen.
Diese Ermittlungstechniken erfordern besondere Kompetenzen und Qualifikationen, die nicht immer und überall verfügbar sind. (pdf auf register.consilium.europa.eu)