uch verschlüsselte Internettelefonate sind nicht abhörsicher: Mit richterlicher Genehmigung kann die Zollfahndung mithören. Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf.
Auch bei verschlüsselten Internettelefonaten kann die Zollfahndung im Verdachtsfall mithören. Das gilt unter anderem für Gespräche, die über den beliebten Anbieter Skype geführt werden. Wie das Finanzministerium jetzt auf Anfrage der FDP einräumte, kommt dafür die umstrittene „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ („Quellen- TKÜ“) zum Einsatz. (weiter auf spiegel.de)
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