Polizeien zahlreicher Länder organisieren ihren Austausch verdeckter Ermittler bereits seit 2001. Deutschland hat grundlegende informelle Strukturen mitgestaltet
Nachdem die Bundesregierung vor wenigen Wochen mit der nichtssagenden Antwort auf eine parlamentarischen Initiative zum „Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler sowie Vertrauenspersonen im innerstaatlichen, europäischen bzw. internationalen Kontext“ aufwartete, kommt jetzt immerhin etwas Licht in die immer noch nebulöse grenzüberschreitende Spitzelzusammenarbeit: In ihrer gut zwei Monate dauernden Bearbeitung der Anfrage „Internationaler Austausch verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler und Vertrauenspersonen“ wird erläutert, wie sich Polizeien der EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend zur gemeinsamen Spitzelei verabreden.
Die innerhalb der EU weit fortgeschrittene grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit basiert bislang unter anderem auf dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EU-Rh-Übk), das der EU-Ministerrat vor zehn Jahren angenommen hatte.
Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Rechtshilfe in Strafsachen enthält ebenfalls eine entsprechende, allgemeine Formulierung. Trotzdem bleiben zahlreiche Regelungen offen. Deshalb startete die deutsche EU-Präsidentschaft 2007 eine Initiative, um „rechtliche und tatsächliche Probleme“ des internationalen Spitzeltauschs aus dem Weg zu räumen. Anvisiert waren nach einer Problemanalyse EU-weite gesetzgeberische Maßnahmen. Den Auftrag zur Ausarbeitung einer Entschließung des Rates hatte die frühere „Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität“ erhalten, die jetzt in der „Arbeitsgruppe Allgemeine Angelegenheiten und Evaluationen“ aufgegangen ist. (weiter auf heise.de)