In den Busch schießen und Kreuztrefferdaten suchen

Matthias Monroy

Bereits vor sechs Jahren haben Verfolgungsbehörden per groß angelegter Funkzellenauswertung Aktivisten durchleuchtet. Ziel waren die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm

Scheibchenweise werden Details zur Überwachung von Blockaden und Versammlungen der Proteste gegen rechtes Gedenken iheise.dem Februar in Dresden öffentlich (Rasterfahndung per Handy). Sichtbar wird, wie zur Kontrolle von politischem Protest die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen behauptet wird, um das massenhafte Eindringen in die telekommunikative Privatsphäre zu begründen. Nach bisheriger Bewertung waren die Dresdener Überwachungsanordnungen ein spektakulärer Einzelfall. Die Durchsicht von Ermittlungsakten zum G8-Gipfel in Heiligendamm zeigt allerdings, dass Bundes- und Landesbehörden schon 2005 die Funkzellenauswertung nicht nur zur Handhabung einzelner Proteste, sondern zur Durchleuchtung einer kompletten Bewegung genutzt hatten.

Bereits die bislang bekannten Umstände polizeilicher Maßnahmen und Ermittlungen anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm gaben Anlass zu heftiger Kritik: Gewahrsamnahmen im vierstelligen Bereich, Irreführung der Presse und Öffentlichkeit, Unterdrückung von Versammlungen und Behinderung der Teilnahme am Protest (Kampf um das Recht).

Schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Gipfel begannen zwei größere Ermittlungsverfahren, mittels derer die gesamte Anti-G8-Bewegungen ausgeforscht werden sollte: Behauptet wurde hierfür die Existenz zweier terroristischer Zusammenschlüsse, die fortan nach §129a verfolgt werden konnten und damit die Kompetenzen der beteiligten Behörden sofort beträchtlich erweiterten. (weiter auf heise.de)