Ein Zusatz der SPG-Novelle, der vorgeblich Peilsender betrifft, ist so formuliert, dass der Einsatz von „Polizeitrojanern“ als Observationsinstrumente legalisiert wird. Ein Richter wird dafür nicht gebraucht.
Seit Ablauf der Begutachtungsfrist am vergangenen Freitag sind auf der Website des Nationalrats insgesamt 21 Stellungnahmen zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) veröffentlicht worden.
Diese Stellungnahmen betreffen die gar nicht wenigen, umstrittenen Passagen. Wie bei den vergangenen Sicherheitspolizeigesetz-Novellen ist auch diesmal ein Teil der neu eingefügten Passagen so breit und allgemein formuliert, dass sich beträchtliche Interpretationsspielräume daraus ergeben. (weiter auf fm4.orf.at)