Etliche deutsche Hersteller von Trojaner-Programmen und anderer Überwachungssoftware exportieren ihre Produkte. Hierzulande wird die Technologie auf dem Europäischen Polizeikongress vertrieben, der von den Firmen selbst finanziert wird.
von Matthias Monroy
Wieder sorgt die extensive polizeiliche Nutzung von Überwachungstechnologie für Aufregung. Nach der Ermittlung von Versammlungsteilnehmern in Dresden per Funkzellenauswertung ist nun bekannt geworden, dass bei der Online-Durchsuchung Software verwendet wird, die vom Bundesverfassungsgericht untersagte Zugriffe ermöglicht. Offenkundig wird, dass Behörden die richterlichen Beschlüsse nach Gutdünken auslegen. Ermittler nutzen Software, mit der sie nicht nur die gerade stattfindende Kommunikation abhören, sondern auch Screenshots anfertigen und per Zusatzapplikation das gesamte Dateisystem durchsuchen können.
Doch ungeachtet der Kritik wollen die Kriminalisten nicht auf den ferngesteuerten Rechnerzugriff verzichten. Die rettende Idee kommt von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Ein »Software-TÜV« soll her, der prüft, ob die verwendeten elektronischen Werkzeuge nur das können, was von den Richtern bewilligt wird. Doch das Problem liegt anderswo: Der neue, vom Chaos Computer Club liebevoll inszenierte Skandal zeigt, dass die Behörden beim Einsatz digitaler Überwachungstechnologie unkontrollierbar sind. (weiter auf jungle-world.com)