Polizeien und Geheimdienste aller EU-Mitgliedsstaaten sollen zukünftig überall abhören dürfen. Auch der Zugriff auf Vorratsdaten wird geregelt
Von Matthias Monroy
Seit 2006 wird über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestritten. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, Verbindungsdaten für einen längeren Zeitraum zu speichern und auf richterliche Anordnung zugänglich zu machen. Mehrere Länder, darunter Deutschland, Rumänien und Schweden, haben die Richtlinie wegen der Unvereinbarkeit mit ihrer Verfassung noch nicht umgesetzt.
Dessenungeachtet verhandeln die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über Erleichterungen der Telekommunikationsüberwachung. Zur Debatte steht eine Richtlinie zur sogenannten »Europäischen Ermittlungsanordnung« (EEA). Deren erste überarbeitete Fassung liegt seit letzter Woche vor. (weiter auf jungewelt.de)