Der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser wollte in einer parlamentarischen Anfrage vom österreichischen Justizministerium wissen, wie hoch die Zahl der Überwachungen mit sogenannten Videofallen nach § 136 Abs 3 StPO im Jahr 2012 war.
Objektüberwachung mit Videofallen
Es handelt sich dabei um sogenannte Spähangriffe außerhalb von Wohnungen bzw mit Zustimmung des/der WohnungsinhaberIn innerhalb einer Wohnung. Es wird mittels einer versteckt angebrachten Videokamera ein Objekt überwacht. So kann festgestellt werden wer z.B. ein Stiegenhaus, eine Wohnung, einen Eingang oder eine sonstige Örtlichkeit betritt. Diese Überwachung ist in Strafverfahren wegen jedem Delikt (!) nach Anordnung der Staatsanwaltschaft und Bewilligung des Gerichts möglich.
2012: Zunahme um 83 %
Die Antwort des Justizministeriums lautet, dass 2012 österreichweit 249 Überwachungen nach § 136 StPO bewilligt worden sind; 109 bei bekannten, 140 bei unbekannten Beschuldigten.* 2010 waren es noch 72 Videofallen und 2011 136 Videofallen. Es handelt sich daher verglichen mit 2011 um eine Zunahme von 113 Videofallen bzw +83 % was einen massive Anstieg darstellt!
2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Videofallen | 60 | 107 | 114 | 72 | 136 | 249 |
Der starke Anstieg ist besorgniserregend
Stellt doch diese Überwachung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von Menschen dar. Videofallen sollten nicht – wie es derzeit geregelt ist – bei jedem Strafverfahren, sondern wenn überhaupt nur bei sehr schweren Straftaten möglich sein. Es werden außerdem neben den möglichen Beschuldigten und InhaberIn der Örtlichkeit auch alle anderen Menschen, die an dem überwachten Objekt vorbeigehen und/oder es betreten zum Teil über längere Zeit mitüberwacht, aber darüber nie informiert – auch nicht im Nachhinein. Dies erfolgt nur bei Beschuldigten und der/den InhaberIn der Örtlichkeit.
*Anmerkung: Das Justizministerium gibt in der Antwort Zahlen zum gesamten § 136 StPO bekannt. Miterfasst sind daher auch kleine und große Lauschangriffe. Diese machten aber bisher pro Jahr nur 1-3 Fälle aus und stellen daher für die Gesamtzahl der Videofallen keine gravierende Änderung dar.