Datenschützer zwischen EU und USA
[euractiv.de] Die Risiken der zentralen EU-Datenbanken und der umstrittene Zugriff von US-Behörden auf die SWIFT-Daten aus Europa stehen ganz oben auf der Agenda, wenn sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nächste Woche in Berlin treffen.
Am 8. und 9. Oktober findet die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Bundesländer in Berlin statt. Den Vorsitz der diesjährigen Herbstkonferenz hat Alexander Dix inne, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind die grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts und neue Risiken durch zentrale EU-Datenbanken. Einzelaspekte werden hier sein: das Stockholmer Programm, Datenschutzdefizite in Krankenhausinformationssystemen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sowie neue Entwicklungen bei der DNA-Identifizierung (Heilbronner Trugspur, Synthetische DNA).
Außerdem soll es um den Zugriff von US-Behörden auf die SWIFT-Datenbanken in Europa gehen.
Stockholmer Programm für fünf Jahre
Zum Punkt US-Zugriff auf Swift-Datenbanken erstellt die Konferenz einen Sachstandsbericht. Zum Punkt „Neue Risiken durch zentrale EU-Datenbanken“ ist eine Entschließung der Konferenz in Vorbereitung.
Hier existiert bereits jetzt ein Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat. Darin begrüßt der Bundesrat zwar die Überlegungen der Kommission für das nächste Mehrjahresprogramm in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, das nach Ablauf des „Haager Programms 2004 bis 2009“ im Dezember vom Europäischen Rat als „Stockholmer Programm“ für die kommenden fünf Jahre beschlossen werden soll.
Bundesrat reklamiert nationale Zuständigkeiten
Allerdings drängt der Bundesrat auf Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Auf 26 Seiten zählt der Bundesrat eine Liste von Fällen auf, in denen er Initiativen der EU zwar prinzipiell begrüßt, sie aber im Einzelfall zurückweist – weil die Kompetenzen überschritten werden, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet ist, weil die europäischen von den nationalen Interessen häufig abweichen können, weil mitunter gar kein Regelungsbedarf auf europäischer Ebene besteht und so fort.
Von Katastrophenschutz bis Asylpolitik
Es soll – auch nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags – keinen „europäischen Katastrophenschutz“ geben, vielmehr solle die EU ausschließlich den mitgliedsstaatlichen Katastrophenschutz unterstützen. Es geht ferner um die Vollstreckbarkeit ausländischer Titel, um die gegenseitige Anerkennung in Erb- und Testamentsrechtssachen, des Ehegüterrechts und der vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung, um die rechtliche Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs, um die geplante Bereitstellung von Musterverträgen und um viele andere Berieche bis hin zur Aufnahme von irakischen Flüchtlingen aus Syrien und Jordanien und die Neuansiedlung aus humanitären Gründen. In praktisch allen Punkten mahnt der Bundesrat die EU-Kommission, nicht die Kompetenzen der Nationalstaaten zu beschneiden, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten und verweist auf die Wahrung der nationalen Rechtstraditionen.
Source: http://www.euractiv.de/zukunft-und-reformen/artikel/datenschtzer-zwischen-eu-und-usa-002177