Einbürgerungswillige Personen werden nicht nur auf Einträge im Strafregister, sondern auch auf eine mögliche Bedrohung der Schweiz hin überprüft.
[20min.ch] Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, wird vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) überprüft, dem Inlandgeheimdienst. Das bestätigt das Bundesamt für Migration (BfM) gegenüber der Zeitung «Sonntag». «Alle Einbürgerungsgesuche werden systematisch dem DAP unterbreitet», sagt Sprecherin Marie Avet. «Und zwar unabhängig der Nationalität.»
Der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation GPDL, Claude Janiak, ist der Ansicht, dass der Inlandgeheimdienst DAP «grundlegend neu organisiert» werden muss, wie er in einem Interview mit der Zeitung «Sonntag» im Nachgang zur jüngsten Fichen-Affäre sagt. «Es muss sichergestellt sein, dass die qualifizierten Leute am Anfang eines Vorgangs stehen. Nicht am Schluss», so Janiak. Was die Staatsschützer gegenüber der GPDL gesagt hätten, sei «bisweilen kurz vor der Unwahrheit» gewesen: «Es wurde gesagt, man habe es bis dann und dann im Griff. Der Termin wurde aber immer wieder verschoben. Selbst Blocher liess sich vertrösten.»
Auf die Frage, ob es sich dabei auch um eine bewusst gewählte Strategie gehandelt haben könnte, sagt Janiak: «Man wollte das Problem mit den Kontrollen, die man nicht im Griff hatte, kleiner machen, als es war. Ein sehr bedenklicher Vorgang ist, dass alle Kontrolldaten auf den 31. Dezember 2004 gesetzt wurden. Es wurde so suggeriert, man hätte eine Kontrolle gemacht.» Das sei ein schwerwiegender Vorgang. Ob die Regierung die Kritik ernst nehme, könne er erst sagen, wenn eine Antwort des Bundesrats vorliege: «Sie können aber sicher sein, dass wir uns nicht einfach abwimmeln lassen.» Die politische Verantwortung für die Missstände würden die jeweiligen Vorsteher des EJPD tragen, wobei der Beginn bei Arnold Koller gelegen habe: «Er hat Urs von Daeniken weiter beschäftigt. Mit ihm konnte aber kein Kulturwandel erwartet werden.»
Einbürgerungswillige werden also nicht nur auf Einträge im Strafregister hin untersucht, sondern auch auf Einträge in der staatsschutzrelevanten Datenbank Isis01 des DAP für Personen, die eine Bedrohung der Schweiz darstellen. (weiter auf 20min.ch)